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Ultra Lithium erhält Interpretation der geophysikalischen Vermessungen


21. Januar 2013, 08:00
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Ultra Lithium erhält Interpretation der geophysikalischen Vermessungen

Vancouver, B.C., 18. Januar 2013 - Ultra Lithium Inc. (TSX-V: ULI) (das Unternehmen oder Ultra) hat die endgültigen geophysikalischen Modelle von Beijing Explo-Tech Engineering Co., einem chinesichen Beratungsunternehmen, das die Daten der magnetotellurischen Audiovermessungen (AMT) bei den unternehmenseigenen Konzessionsgebieten in der Republik Serbien auf dem Balkan verarbeitet hat, erhalten.

Das Unternehmen freut sich, bekanntzugeben, dass bei den Explorationskonzessionen Blace und Valjevi East Ziele mit hoher Priorität abgegrenzt werden konnten. Die Integration der AMT-Resistivitäts-, Gravitations- und geologischen Daten hat weitläufige Resistivitätsanomalien innerhalb des Sedimentpakets aus dem Miozän offenbart. Grafische Darstellungen der interpretierten AMT-Ergebnisse und der aussichtsreichen Gebiete werden in Kürze auf der Website des Unternehmens unter http://ww.ultralithium.com zur Verfügung stehen.

Darüber hinaus wurden die geochemischen Proben, die bei der Explorationskonzession Blace entnommen wurden, bei ALS Chemex in Rumänien eingereicht. Das Unternehmen erwartet den Erhalt der Untersuchungsergebnisse innerhalb der nächsten 30 Tage.

Das Unternehmen verwendet ähnliche Explorationskriterien und verfahren wie diejenigen, die von Rio Tinto bei seiner Lithium- und Borlagerstätte Jadar, die über eine JORC-konforme abgeleitete Ressource von 125 Millionen Tonnen mit 1,8 % Li2O und 12,9 % B2O3 verfügt,1 eingesetzt werden. Rio Tintos Fund Jadar wurde als eines der weltweit größten Lithiumvorkommen eingestuft. Ultra ist bestrebt, die Anomalien, die es bei seinen Konzessionsgebieten mittels vergleichbarer Kriterien und Verfahren abgegrenzt hat, weiter zu erkunden.

Marc Morin, President & Chief Executive Officer von Ultra Lithium, sagte: Wir sind überaus zufrieden, weitläufige Resistivitätsanomalien bestätigen zu können, und freuen uns auf die Ergebnisse unserer Frühjahrexplorationskampagne, die weitere geophysikalische und geochemische Vermessungen gefolgt von Bohrungen umfassen soll.

Für weitere technische Informationen zu den Konzessionsgebieten von Ultra auf dem Balkan besuchen Sie bitte http://ultralithium.com/basic-page/balkans-serbia.

Die technischen Informationen in dieser Pressemitteilung wurden in Übereinstimmung mit den Anforderungen der kanadischen Behörden, die in NI 43-101 dargelegt sind, erstellt und im Auftrag des Unternehmens von Herrn Shahab Tavakoli (P.Geo, M.Sc.), Geophysiker und qualifizierter Sachverständiger gemäß NI 43-101, überprüft.

Nähere Informationen erhalten Sie über Herrn Marc Morin, President und CEO, unter der Rufnummer +1-604-669-9788, Durchwahl 201.

ULTRA LITHIUM INC.
Im Namen des Boards,

Marc Morin

Marc Morin, President & CEO

1 Quelle: http://www.riotintominerals.com/documents/RTM.JadarFactSheets.Sept2011…

Die in dieser Pressemitteilung enthaltenen Aussagen zum Unternehmen, die nicht auf historischen Fakten beruhen, sind zukunftsgerichtete Aussagen, die mit verschiedenen Risiken und Unsicherheiten behaftet sind. Solche Informationen sind generell anhand der Verwendung von zukunftsgerichteten Begriffen wie kann, erwartet, schätzt, prognostiziert, beabsichtigt, glaubt und weiterhin bzw. deren Verneinungen oder ähnlichen Bezeichnungen zu erkennen. Aufgrund ihrer Eigenschaften beziehen sich zukunftsgerichtete Aussagen auf zukünftige Ereignisse und Umstände und sind daher mit Risiken und Unwägbarkeiten behaftet. So besteht u.a. das Risiko, dass aus einem beliebigen Grund kein Abschluss stattfindet. Die tatsächlichen Ergebnisse können im Einzelfall wesentlich von den in solchen Aussagen prognostizierten Ergebnissen abweichen. Zu den Einflussfaktoren zählen u.a. (i) dass die betreffenden Parteien die definitive Vereinbarung nicht zum Abschluss bringen können, (ii) Schwankungen bei den Rohstoffpreisen, (iii) Änderungen der Marktlage, (iv) dass der technische Bericht aus einem beliebigen Grund nicht erstellt werden kann, und (v) dass die Börsenaufsicht die geplante Transaktion aus einem beliebigen Grund nicht genehmigt. Das Unternehmen hat nicht die Absicht, solche Aussagen im Falle von Änderungen zu aktualisieren, es sei denn, dies wird in den entsprechenden Gesetzen gefordert.

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