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KAP Rechtsanwälte

Anwaltskanzlei

PartnerFonds AG Hauptversammlung - Antrag auf Sonderprüfung gestellt


09. August 2013, 13:14
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

München, den 09.08.2013 - Die PartnerFonds AG hielt am 31. Juli 2013 ihre Hauptversammlung für 2013 ab. Sollten die Ergebnisse der Hauptversammlung Bestand haben, besteht Anlass zur Sorge: die nach Eindruck der auf Anlegerrecht spezialisierten Kanzlei KAP Rechtsanwälte durch Zusammenwirken des Treuhandaktionärs mit der PartnerFonds AG getroffenen Beschlüsse, verwässern die Aktien der bisherigen Anleger. Ein neuer Investor kann einsteigen und wesentliche Mitbestimmungsrechte wahrnehmen. Von Transparenz hinsichtlich der Zahlungen der AG - an mit ihrem bisherigen Vorstand bzw. Aufsichtsrat verbundenen Personen und Gesellschaften - ist nach Einschätzung der Anwälte auch weiterhin nichts erkennbar.

In den langatmigen Berichten des scheidenden Vorstands Dr. Marc Henning Diekmann und des neuen PartnerFonds Vorstandes Herrn Schöpker erfuhren die anwesenden Aktionäre erstmals, dass die PartnerFonds AG bereits im Juli, also kurz vor dem Ausscheiden des Vorstands Dr. Marc Henning Diekmann dessen Dienstleistungsunternehmen der CoFonds Gruppe für einen Kaufpreis von ca. 3,35 Mio. Euro erworben hat. Dabei wurde versucht den erheblichen Interessenkonflikt des Vorstandes Dr. Marc Henning Diekmann allein mit dem Verweis auf ein Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG über den angeblichen Unternehmenswert vom Tisch zu wischen. Den Aktionären zur Verfügung gestellt, wurde das Gutachten jedoch nicht.

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Alice Wotsch von der Münchener Kanzlei KAP Rechtsanwälte gelang es, einen gestellten Antrag auf Sonderprüfung geleisteter Zahlungen an den Vorstand Dr. Marc Henning Diekmann bzw. dem Aufsichtsratsvorsitzenden Hans-Dieter Wunderlich verbundenen Unternehmen nach langen Verhandlungen über die Zulässigkeit der Anträge zur Abstimmung zu bringen. Dies war sehr wichtig, da die Aktionäre bislang die Zahlungen an die verbundenen Firmen und deren Höhe nicht transparent nachvollziehen können. Mit dem Antrag auf Sonderprüfung besteht die Möglichkeit, eine neutrale Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Sonderprüfer mit der Aufklärung zu beauftragen.

“Nach unserer Einschätzung sind die Zahlungen an die Firmen CoInvest Finanz-Consulting GmbH, CoFonds GmbH, Wunderlich & Partner GmbH, CoInvest Finanz-Holding GmbH und weiterer mit den Herren Diekmann und Wunderlich verbundenen Firmen intransparent, da diese im Jahresabschluss unter der Sammelposition “sonstige Betriebliche Aufwendungen” verbucht waren ohne näher aufgeschlüsselt zu sein. Diese Sammelposition betrug z.B. für die “PartnerFonds “Kapital für den Mittelstand” Anlage GmbH & Co. KG” für 2011 Euro 11,143 Mio. und für 2012 Euro 3,965 Mio..” führt Rechtsanwältin Wotsch aus. Kein Wunder also, dass die Aktionäre der PartnerFonds AG gerne wüssten, was mit diesem erheblichen Geldbetrag geschehen ist. Allein die Dienstleistungsunternehmen des Vorstands Dr. Marc Henning Diekmann erhielten nach eigenen Angaben 2012 Vergütungen von rund Euro 2,4 Mio.

“Von den anwesenden Aktionären wurde der Antrag auf Sonderprüfung begrüßt, doch der Treuhandaktionär, der eigentlich die Rechte und Interessen der Aktionäre wahrnehmen sollte, schlug sich bei der Abstimmung nach unserer Wahrnehmung auf die Seite der Partnerfonds AG” erläutert Fachanwältin Alice Wotsch. Da der Treuhandaktionär formell über die absolute Stimmmehrheit verfügt, wurde der Antrag damit abgelehnt und die Zahlungen bleiben weiter intransparent und nicht nachvollziehbar.

Allerdings ist dies nach Einschätzung der Rechtsanwältin auch eine Chance, da jetzt eine solche Sonderprüfung gerichtlich durchgesetzt werden kann, womit die Sperrposition des Treuhandaktionärs ausgehebelt werden kann. Gibt das Gericht dem Antrag statt, muss die Sonderprüfung durchgeführt werden.

Weitere Anträge, die in der Hauptverhandlung von anderen Kanzleien gestellt wurden, wurden gar nicht erst zur Abstimmung zugelassen. Nach Ansicht der PartnerFonds AG waren diese unter anderem angeblich formal unrichtig formuliert. Es ist daher davon auszugehen, dass die Beschlüsse der Hauptverhandlung angefochten werden.

Die Expertin rät betroffenen Anlegern, die sich mit dieser Lösung nicht abfinden wollen, von einem auf dieses Gebiet spezialisierten Rechtsanwalt die Möglichkeiten zum Ausstieg aus der Beteiligung sowie der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen prüfen zu lassen.

Weitere Informationen zum Thema PartnerFonds AG lesen Sie hier: http://www.kap-fachanwalt-rechtsanwaelte.de/faelle/partnerfonds/ag_akti…

Unsere KAP Fachanwälte erreichen Sie unter Tel.: 089 - 41.61 72.75-0 und @email

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