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Lucky Strike erwartet Aufnahme von 1.500 m umfassenden Due-Diligence-Bohrungen


27. Juli 2011, 08:10
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Lucky Strike erwartet Aufnahme von 1.500 m umfassenden Due-Diligence-Bohrungen

VANCOUVER, BRITISH COLUMBIA, 26. Juli 2011 - Lucky Strike Resources Ltd. (Lucky Strike oder das Unternehmen) (TSX-V: LKY) hat drei Angebote von Bohrunternehmen in der Mongolei zur Durchführung von Due-Diligence-Bohrungen mit einer Gesamtlänge von 1.500 Metern bei den Kohlekonzessionsgebieten CN erhalten. Das Unternehmen erwartet, diese Bohrungen im August 2011 aufnehmen zu können. Diese Bekanntmachung bezieht sich auf die Pressemitteilung des Unternehmens vom 11. Juli 2011, in der Lucky Strike bekanntgab, dass es endgültige Verträge zum Erwerb eines Anteils von 80% an den Kohleprojekten CN unterzeichnet hat. Diese Verträge unterliegen dem Abschluss der rechtlichen und technischen Kaufprüfung sowie der Zustimmung der TSX Venture Exchange.

Das 1.500 m umfassenden Bohrprogramm ist Bestandteil der technischen Kaufprüfung und wird Zwillingsbohrungen bei bestehenden Bohrlöchern sowie eine begrenzte Anzahl von Ausfallbohrungen zur Untersuchung des Potenzials der Bestandsaufnahme der Kohlenvorkommen mit dem Titel Mongolian Coal Basins and Deposits umfassen. Wie in unserer Pressemitteilung vom 18. Juli 2011 gemeldet, bezieht sich Norwest auf dieses Dokument, das besagt, dass der potenzielle Kohlentonnengehalt innerhalb der Kohleprojekte CN und in ihrer Nähe, was lizensierte und nicht lizensierte Flächen in der Umgebung einschließt, auf insgesamt 1,52 Milliarden Tonnen (historische Ressourcen) gemäß mongolischer Ressourcenklassifizierung geschätzt wird (P1-Ressourcen: 232 Millionen Tonnen; P2-Ressourcen: 1.017,9 Millionen Tonnen; P3-Ressourcen: 271,4 Millionen Tonnen). Es wurden keine ausreichenden Arbeiten durch einen qualifizierten Sachverständigen ausgeführt, um die historische Schätzung als aktuelle Mineralressource zu klassifizieren. Die historische Schätzung wird vom Unternehmen nicht als aktuelle Mineralressource behandelt und sollte daher nicht als verlässlich betrachtet werden.

Das Unternehmen erwartet, dass die Due-Diligence-Bohrungen im August 2011 aufgenommen werden. Neben den Bohrungen werden die technischen Arbeiten auch Aufzeichnungen mittels Drahtseil im Bohrloch sowie magnetische Bodenvermessungen umfassen. Der Auftrag wird nach Durchsicht der Angebote der drei Submittenten und der Überprüfung der Qualitätssicherung/-kontrolle (QA/QC) der Bohrleistungsfähigkeit der Anbieter in Übereinstimmung mit NI 43-101 vergeben werden. Darüber hinaus werden Lucky Strike und seine technischen Berater die Verfahren zur Probeentnahme festlegen und die Untersuchungslabore in Ulaanbaatar im Vorfeld des Erhalts von Proben der Due-Diligence-Bohrungen überprüfen.

Edwin Ullmer (P.Geo.), ein qualifizierter Sachverständiger gemäß NI 43-101 und unabhängiger Berater des Unternehmens, hat die technischen und wissenschaftlichen Informationen in dieser Pressemitteilung gelesen und freigegeben.

FÜR LUCKY STRIKE RESOURCES LTD.
Cathy Fong
Cathy Fong, P.Eng,
Chairman & CEO

Weitere Informationen

Bei Interesse an weiteren Informationen zum Unternehmen bzw. zu dieser Meldung besuchen Sie bitte die Website von Lucky Strike Resources unter www.luckystrikeresources.com oder wenden Sie sich an den Service für Investoren unter der Rufnummer 604-360-8199 @email.

Diese Pressemeldung enthält möglicherweise bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne des Abschnitts 21E des US-Wertpapiergesetzes (US Securities Exchange Act) von 1934 in der geltenden Fassung. Alle nicht auf historischen Fakten basierenden Aussagen in dieser Pressemeldung sind zukunftsgerichtete Aussagen und mit Risiken und Unwägbarkeiten behaftet. Es kann nicht garantiert werden, dass sich solche Aussagen als wahrheitsgemäß herausstellen. Tatsächliche Ergebnisse und zukünftige Ereignisse können unter Umständen wesentlich von solchen Aussagen abweichen. Wichtige Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den Erwartungen des Unternehmens abweichen, sind in den Unterlagen des Unternehmens enthalten, die in regelmäßigen Abständen der TSX Venture Exchange, der British Columbia Securities Commission und der United States Securities & Exchange Commission vorgelegt werden.

Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen gemäß den kanadischen Wertpapiergesetzen, zu denen auch Prognosen, Schätzungen und Forecasts zählen. Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten ohne Einschränkung auch Aussagen, die Aktivitäten, Ereignisse oder Entwicklungen betreffen, von denen sich das Unternehmen erwartet, dass sie in Zukunft eintreten werden oder könnten. Dazu zählen zum Beispiel der Erwerb der oben beschriebenen Konzessionsgebiete, die möglichen zukünftigen Explorationsaktivitäten auf solchen Konzessionsgebieten, die Erstellung von technischen Berichten in Bezug auf solche Konzessionsgebiete, zukünftige Geschäftsstrategien, Wettbewerbsstärken, Ziele, Expansionen, das Unternehmenswachstum, die Betriebstätigkeit und Pläne des Unternehmens im Hinblick auf die Explorationsergebnisse, der zeitliche Ablauf und Erfolg von Explorationsaktivitäten im Allgemeinen, der Zeitrahmen für Genehmigungen, behördliche Vorschriften für Explorations- und Bergbaubetriebe, Umweltrisiken, Streitigkeiten in Bezug auf Eigentums- oder Haftungsansprüche, Einschränkungen bei den Versicherungsleistungen, der zeitliche Verlauf und Ausgang von anhängigen Gerichtsverfahren sowie der zeitliche Verlauf und die Ergebnisse von zukünftigen Ressourcenschätzungen oder zukünftigen wirtschaftlichen Studien.

Zukunftsgerichtete Informationen können häufig, jedoch nicht immer, durch die Verwendung von Begriffen wie plant, planen, geplant, erwartet oder sich freuen auf, erwartet nicht, fährt fort, vorgesehen, schätzt, prognostiziert, beabsichtigt, potenziell, nimmt an, nimmt nicht oder glauben, oder durch Begriffe, die ein Ziel beschreiben oder durch Abwandlungen solcher Wörter und Phrasen, bzw. durch Aussagen, wonach bestimmte Aktionen, Ereignisse oder Ergebnisse eintreffen könnten, würden oder werden identifiziert werden.

Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf einer Vielzahl von wesentlichen Faktoren und Annahmen und beinhalten u.a. die Ergebnisse der vom Unternehmen im Hinblick auf die Transaktion durchgeführten Due Diligence-Prüfungen, die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen durch die Verkäufer, den Erhalt der erforderlichen Behördengenehmigungen (einschließlich jener der TSX Venture Exchange), die Ergebnisse von Bohr- und Explorationsaktivitäten sowie folgende Annahmen: dass unter Vertrag stehende Parteien Waren und/oder Dienstleistungen im vereinbarten Zeitrahmen erbringen, dass die für die Exploration benötigte Ausrüstung planmäßig verfügbar ist und keine unvorhergesehen Störungen verursacht, dass kein Arbeitskräftemangel oder keine Verzögerung eintritt, dass die Anlage und die Ausrüstung wie angegeben funktionieren, dass keine ungewöhnlichen geologischen oder technischen Probleme auftreten, und dass Labordienste und andere damit zusammenhängende Dienstleistungen verfügbar sind und vertragsgemäß erbracht werden. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, zukünftigen Ereignissen, Bedingungen, Unsicherheiten und sonstigen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge wesentlich von den zukünftigen Ergebnissen, Prognosen, Schätzungen, Forecasts, Leistungen oder Erfolgen abweichen, die in diesen zukunftsgerichteten Aussagen direkt oder indirekt genannt wurden. Solche Faktoren beinhalten unter anderem die Interpretation und die tatsächlichen Ergebnisse von aktuellen Explorationsaktivitäten, Änderungen der Projektparameter durch Überarbeitungen von Plänen, zukünftige Rohstoffpreise, mögliche Abweichungen hinsichtlich Gehalt oder Ausbeute, unerwartet auftretende maschinelle oder verfahrenstechnische Mängel, Nichterfüllung der Leistungen durch die unter Vertrag stehenden Parteien, arbeitsrechtliche Streitigkeiten sowie andere im Bergbau typischerweise auftretende Risiken, Verzögerungen bei den behördlichen Genehmigungen, bei Finanzierungstransaktionen bzw. beim Abschluss der Exploration sowie jene Faktoren, die in den öffentlich eingereichten Unterlagen des Unternehmens bekannt gegeben werden. Das Unternehmen hat sich bemüht, wichtige Faktoren aufzuzeigen, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ereignisse oder Ergebnisse wesentlich von jenen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen enthalten sind. Es können aber auch andere Faktoren dazu führen, dass die Ereignisse oder Ergebnisse nicht wie erwartet, geschätzt oder beabsichtigt ausfallen. Es kann nicht garantiert werden, dass sich zukunftsgerichtete Aussagen als wahrheitsgemäß herausstellen. Tatsächliche Ergebnisse und zukünftige Ereignisse können unter Umständen wesentlich von solchen Aussagen abweichen. Die Leser werden daher darauf hingewiesen, dass zukunftsgerichtete Aussagen nicht verlässlich sind.

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