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First Majestic informiert über Aktienrückkaufprogramm


11. März 2013, 12:35
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

First Majestic informiert über Aktienrückkaufprogramm

VANCOUVER, British Columbia, 11. März 2013 - Wie First Majestic Silver Corp. (First Majestic oder das Unternehmen) heute bekannt gegeben hat, hat das Board of Directors die Durchführung eines Aktienrückkaufprogramms (der Aktienrückkauf) genehmigt. Der Rückkauf wird in den nächsten 12 Monaten in Form einer sogenannten Normal Course Issuer Bid (NCIB) im freien Markt der Toronto Stock Exchange (TSX) oder über alternative kanadische Marktplätze durchgeführt. Im Rahmen des Aktienrückkaufs plant das Unternehmen den Ankauf von bis zu 5.848.847 Stammaktien des Unternehmens. Diese Menge entspricht der maximal zulässigen Menge an Aktien, die nach den Bestimmungen der TSX angekauft werden dürfen, und macht 5 % der insgesamt 116.976.940 ausgegebenen und ausstehenden Aktien des Unternehmens per 1. März 2013 aus.

Um den Aktienrückkauf durchführen zu können, hat die Börsenaufsicht der TSX die Absichtserklärung von First Majestic zur Durchführung einer sogenannten Normal Course Issuer Bid (NCIB) genehmigt. In der Absichtserklärung ist festgelegt, dass First Majestic innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten, der am 13. März 2013 beginnt und spätestens am 12. März 2014 endet, bis zu 5.848.847 Stammaktien über die Einrichtungen der TSX rückkaufen kann.

Im Einklang mit den Bestimmungen der TSX werden die von First Majestic getätigten Tageskäufe eine Menge von 119.640 Stammaktien bzw. 25 % des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens von 478.560 Stammaktien, das an der TSX in den sechs Kalendermonaten vor dem Annahmedatum der ursprünglichen Absichtserklärung erreicht wurde, nicht überschreiten. Diese Vorgangsweise erfolgt vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen.

First Majestic wird die Stammaktien ausschließlich über den freien Markt rückkaufen. Das Unternehmen wird für die Stammaktien den üblichen Marktpreis der Aktien zum Zeitpunkt des Erwerbs bezahlen. Alle im Rahmen des Aktienrückkaufs angekauften Stammaktien werden getilgt.

First Majestic führt den Aktienrückkauf durch, weil das Unternehmen der Meinung ist, dass die Kursspanne seiner Stammaktien an der Börse nicht jenen Wert widerspiegelt, den solche Wertpapiere angesichts der Geschäftstätigkeit und Zukunftsaussichten des Unternehmens haben sollten. Dementsprechend wird der Rückkauf der First Majestic-Stammaktien zu einer Erhöhung der proportionalen Anteile, die von den übrigen Aktionären von First Majestic gehalten werden, führen und für die Aktionäre damit von Vorteil sein.

WEITERE INFORMATIONEN erhalten Sie über @email oder auf unserer Website unter www.firstmajestic.com bzw. unter unserer gebührenfreien Rufnummer 1.866.529.2807.

FIRST MAJESTIC SILVER CORP.

Unterschrift:

Keith Neumeyer, President & CEO

BESONDERER HINWEIS BEZÜGLICH ZUKUNFTSGERICHTETER INFORMATIONEN

Diese Pressemitteilung enthält bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen und zukunftsgerichtete Informationen Sinne des United States Private Securities Litigation Reform Act von 1995 und anderen geltenden kanadischen Wertpapiergesetzen. In dieser Pressemeldung werden mit Begriffen wie vorhersehen, glauben, schätzen, erwarten, Ziel, Plan, Prognose, möglicherweise, planen und ähnlichen Worten oder Ausdrücken zukunftsgerichtete Aussagen oder Informationen gekennzeichnet. Diese zukunftsgerichteten Aussagen oder Informationen beziehen sich unter anderem auch auf die Rücknahme bzw. den Rückkauf von Aktien des Unternehmens im Rahmen einer Normal Course Issuer Bid.

Diese Aussagen spiegeln die derzeitige Auffassung des Unternehmens im Hinblick auf zukünftige Ereignisse wider und basieren notwendigerweise auf einer Reihe von Annahmen und Schätzungen, die zwar vom Unternehmen als realistisch eingeschätzt werden, jedoch beträchtlichen Unsicherheiten und Eventualitäten in Bezug auf die Geschäftstätigkeit, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, den Mitbewerb und die politische und gesellschaftliche Situation unterliegen. Viele bekannte und unbekannte Faktoren könnten dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge wesentlich von den Ergebnissen, Leistungen oder Erfolgen abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen oder Informationen direkt oder indirekt genannt werden. Das Unternehmen hat Annahmen und Schätzungen erstellt, die in vieler Hinsicht auf diesen Faktoren basieren bzw. mit ihnen in Verbindung stehen. Zu diesen Faktoren zählen unter anderem wie folgt: Schwankungen der Spot- und Terminpreise für Silber, Gold, Basismetalle oder bestimmte andere Güter (wie Erdgas, Erdöl und Strom); Währungsschwankungen (z.B. zwischen dem kanadischen Dollar oder dem mexikanischen Peso und dem U.S.-Dollar); Änderungen der nationalen und regionalen Regierungsstruktur, der Gesetze, Besteuerungssysteme, Kontrollen, Regulierungen und politischen bzw. wirtschaftlichen Entwicklungen in Kanada und Mexiko; der Barbestand des Unternehmens und die Verfügbarkeit alternativer Finanzierungen; betriebliche oder technische Schwierigkeiten in Verbindung mit den Bergbau- oder Erschließungsaktivitäten; Risiken und Gefahren im Zusammenhang mit der Exploration, Erschließung und Förderung von Rohstoffen (einschließlich Umweltgefahren, Betriebsunfälle, ungewöhnliche oder unerwartete Formationen, Druckentwicklungen, Höhlenbildungen und Überflutungen); Risiken im Zusammenhang mit der Kreditwürdigkeit oder finanziellen Situation der Lieferanten, Verarbeitungsunternehmen und anderen Geschäftspartnern des Unternehmens; keine ausreichende Versicherung zur Abdeckung von Risiken und Gefahren; gesetzliche Beschränkungen für den Bergbau, wie z.B. die aktuellen Bestimmungen in Mexiko; Belegschaftsangelegenheiten; das Verhältnis zur regionalen Bevölkerung bzw. deren Ansprüche; die Verfügbarkeit bzw. Verteuerung der für den Abbau erforderlichen Arbeitskräfte und Gerätschaften; der spekulative Charakter der Rohstoffexploration und -erschließung, einschließlich Risiken bei der Beschaffung der notwendigen Lizenzen und Genehmigungen der Regierungsbehörden; ein Rückgang bei den Mengen oder Erzgehalten der Mineralreserven im Zuge der Förderaktivitäten auf den Konzessionsgebieten; Konzessionsansprüche des Unternehmens; sowie Faktoren, die im Abschnitt Risikofaktoren bzw. Risiken im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit von First Majestic im Jahresbericht des Unternehmens angeführt sind.

Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass man sich auf zukunftsgerichtete Aussagen oder Informationen nicht bedingungslos verlassen sollte. Das Unternehmen hat sich bemüht, wichtige Faktoren aufzuzeigen, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich abweichen. Es können aber auch andere Faktoren dazu führen, dass die Ergebnisse nicht wie erwartet, geschätzt oder beabsichtigt ausfallen. Das Unternehmen hat nicht die Absicht bzw. ist nicht verpflichtet, diese zukunftsgerichteten Aussagen oder Informationen so anzupassen, dass sie geänderte Annahmen oder Umstände oder auch andere Ereignisse widerspiegeln, die Einfluss auf solche Aussagen oder Informationen haben, es sei denn, dies wird in den einschlägigen Gesetzen gefordert.

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