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Everton widerruft zuvor bekanntgegebene Finanzierung


23. Juni 2011, 08:15
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Everton widerruft zuvor bekanntgegebene Finanzierung

DIESE PRESSEMITTEILUNG IST LEDIGLICH ZUR VERBREITUNG IN KANADA UND NICHT ZUR VERBREITUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN ODER VERTEILUNG AN AMERIKANISCHE NACHRICHTENDIENSTE GEDACHT.

Everton Resources Inc. (TSX-V: EVR, Frankfurt: ERV) (Everton oder das Unternehmen) gibt heute bekannt, dass es die am 7. Juni 2011 bekanntgegebene Finanzierung widerrufen hat.

Nach einer Überprüfung der gegenwärtigen Marktbedingungen gemeinsam mit dem Umstand, dass Everton über ausreichend Barmittel und Anlagen verfügt, um sein Bohrprogramm beim Konzessionsgebiet Ampliacion Pueblo Viejo (APV) fortzusetzen, haben wir im Interesse unserer Aktionäre und des Unternehmens entschieden, den Kurzprospekt zurückzuziehen, sagte Andre Audet, President und CEO von Everton.

Wie unsere Vereinbarung mit Brigus Gold zur Akquisition seiner Beteiligung am Konzessionsgebiet APV, die am 25. Mai 2011 bekanntgegeben wurde, beweist, besitzen wir unglaubliches Vertrauen in dieses Konzessionsgebiet, sagte er des Weiteren.

Herr Audet erklärte, dass das Unternehmen die Finanzierungsmöglichkeiten zu einem angemessenen Zeitpunkt überdenken wird. Vorerst konzentriert sich Everton laut Herrn Audet auf die Förderung seiner Bohrpläne.

Über Everton Resources Inc.

Das Unternehmen hält eine Beteiligung von 50% an den Projekten Ampliacion Pueblo Viejo (APV), und La Cueva (die Konzessionsgebiete), die von Everton betrieben werden. Die Konzessionsgebiete grenzen unmittelbar an das 3 Milliarden US$ schwere Projekt Pueblo Viejo von Barrick und GoldCorp. Durch die geplante Veräußerung der zu 100% unternehmenseigenen Tochtergesellschaft Hays Lake Gold, zur der das Goldprojekt Shoal Lake bei Kenora (Ontario) gehört, sollen zusätzliche interne Finanzmittel für die weitere Erschließung des APV-Projekts bereitgestellt werden. Everton hält darüber hinaus eine Beteiligung in der Region Opinaca bei James Bay (Quebec), wo das Unternehmen eine Kooperation mit Aurizon Mines Ltd. eingegangen ist. Durch die Unterstützung von Aurizon Mines, das sämtliche Explorationsaktivitäten in einem der größten Konzessionsgebiete in Nachbarschaft zur Goldlagerstätte Eleonore von GoldCorp finanziert, kann Everton seine Beteiligung weiter ausbauen.

Die TSX Venture Exchange und deren Regulierungsorgane (in den Statuten der TSX Venture Exchange als Regulation Services Provider bezeichnet) übernehmen keinerlei Verantwortung für die Angemessenheit oder Genauigkeit dieser Meldung.

Nähere Informationen erhalten Sie über:
Andre Audet, Chairman und CEO
@email
Tel: 613-241-2332
Fax: 613-241-8632
www.evertonresources.com

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Diese Pressemitteilung enthält bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen, die Risiken und Unsicherheiten mit sich bringen; hierzu zählen Aussagen zu den Plänen, Zielsetzungen, Strategien, Erwartungen und Absichten von Everton. Die folgenden Begriffe weisen im Zusammenhang mit Everton oder dessen Unternehmensleitung solche zukunftsgerichteten Aussagen aus: könnte, würde, möchte, wird, beabsichtigt, plant, erwartet, glaubt, schätzt, rechnet etc. Verschiedene Faktoren könnten dazu führen, dass sich die eigentlichen Ergebnisse, Leistungen und Erfolge des Unternehmens wesentlich von denen, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen anvisiert wurden, unterscheiden. Die zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemitteilung repräsentieren die Ansichten von Everton zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung. Obwohl Everton erwartet, dass anschließende Ereignisse und Entwicklungen diese Ansichten ändern könnten, weist das Unternehmen jegliche Verpflichtung zur Aktualisierung dieser zukunftsgerichteten Aussagen von sich; es sei denn, dies wird in den geltenden Wertpapiergesetzen gefordert. Leser seien daher gewarnt, sich übermäßig auf diese Aussagen zu verlassen. Sämtliche nachfolgenden zukunftsgerichteten Aussagen in schriftlicher und mündlicher Form, die entweder Everton oder in dessen Namen agierende Personen betreffen, sind ausdrücklich zur Gänze mit diesem Vorbehalt versehen.

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