Direkt zum Inhalt
IR-WORLD Finanzkommunikation GmbH

Unternehmen

BonTerra Resources Inc.: Erstes Bohrloch auf dem Eis bei Eastern Extension beinahe abgeschlossen


31. März 2011, 09:35
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

BonTerra Resources Inc.: Erstes Bohrloch auf dem Eis bei Eastern Extension beinahe abgeschlossen

Intensive Bebohrung einer hohen bis sehr hohen Anomalie der Wiederaufladbarkeit zur Erweiterung des Streichens

Vancouver (British Columbia), 31. März 2011. BonTerra Resources Inc. (TSX-V: BRT; FSE: 9BR) (BonTerra oder das Unternehmen) entwickelt sein Projekt Eastern Extension (das Konzessionsgebiet) mittels Bohrungen auf dem Eis und auf dem Land weiter. Das erste Bohrloch auf dem Eis beim zu 100 % unternehmenseigenen Goldprojekt Eastern Extension ist beinahe abgeschlossen. Das Grundstück liegt etwa 170 Kilometer nordöstlich von Val dOr (Québec) im Abitibi Greenstone Belt.

BonTerra plant, auf dem Eis insgesamt zehn (10) oberflächennahe Bohrlöcher zu bohren (durchschnittlich je 125 Meter). Von diesen zehn Bohrlöchern werden insgesamt vier (4) in der Zone Peninsula gebohrt werden. Diese vier (4) Bohrlöcher werden gebohrt, um die Zone Peninsula zu erweitern. In einer Pressemitteilung vom 17. Februar 2011 wurde gemeldet, dass die Zone Peninsula 13,00 Meter mit 7,00 g/t Gold (0,20 oz/t), einschließlich 4,00 Meter mit 17,02 g/t (0,50 oz/t), ergab. Die nächsten zwei (2) Bohrlöcher, die auf der Zone Peninsula geplant sind, liegen 50 Meter weiter westlich, um eine 140 Meter mächtige, hohe bis sehr hohe, oberflächennahe Anomalie der Wiederaufladbarkeit zu erproben. Diese äußerst große Anomalie wurde bis dato noch keinen Bohrungen unterzogen.

Die Bohrlöcher 5 bis 8 sollen den Streichen 270 Meter südöstlich des ursprünglichen Goldabschnitts erweitern, auf den im vorangegangenen Abschnitt Bezug genommen wird. Die Bohrlöcher 9 und 10 werden weitere IP-Anomalien im Osten erproben. Sobald alle zehn (10) Eisbohrlöcher abgeschlossen sind, wird das Unternehmen die Goldzonen entlang einer Streichenlänge von insgesamt 590 Metern bebohrt haben.

Director Thomas Clarke sagte: BonTerra hält dies für eine fantastische Gelegenheit, um bei den Goldzonen im Südwesten eine beträchtliche Streichenerweiterung durchzuführen. Das Unternehmen profitiert von den großartigen Eisbedingungen, um zehn Bohrlöcher auf dem Eis abzuschließen, bevor dieses aufbricht. Die Wiederaufladbarkeit der Zone ist sehr hoch und scheint mit dem Streichen der Zone übereinzustimmen.

Qualifizierte Person
Diese Pressemitteilung wurde von Thomas Clarke, Pr.Sci.Nat., einem Director von BonTerra, geprüft. Thomas Clarke ist eine qualifizierte Person gemäß NI 43-101.

Über BonTerra
BonTerra ist ein kanadisches Goldexplorationsunternehmen, dessen Hauptaugenmerk auf die kontinuierliche Erweiterung der bekannten Goldzone auf dem zu 100 % unternehmenseigenen Konzessionsgebiet Eastern Extension im weltbekannten Abitibi Greenstone Belt (Québec) gerichtet ist. BonTerra besitzt im Urban-Barry Belt insgesamt vier Konzessionsgebiete, die allesamt Goldexplorationsziele darstellen. BonTerras Konzessionsgebiete Eastern Extension, Urban-Barry und Anderson befinden sich etwa 170 Kilometer nordöstlich von Val dOr und 125 Kilometer südwestlich von Chibougamau in den Gemeinden Urban, Barry und Bailly (Québec).

IM NAMEN DES BOARDS
BONTERRA RESOURCES INC.
/s/ Thomas Clarke
Thomas Clarke
Director

Nähere Informationen erhalten Sie über:

@email
www.bonterraresources.com
Tel: (604) 678-5308
Fax: (604) 678-5309
Gebührenfrei: 1-855-678-5308
Die TSX Venture Exchange und deren Regulierungsorgane (in den Statuten der TSX Venture Exchange als Regulation Services Provider bezeichnet) übernehmen keinerlei Verantwortung für die Angemessenheit oder Genauigkeit dieser Meldung.

Für die Richtigkeit der Übersetzung wird keine Haftung übernommen! Bitte englische Originalmeldung beachten!

Die englische Originalmeldung finden Sie unter:
http://www.irw-press.at/press_html.aspx?messageID=20648

Mitteilung übermittelt durch IRW-Press.com. Für den Inhalt ist der Aussender
verantwortlich.
Kostenloser Abdruck mit Quellenangabe erlaubt.

Kontakt