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Alabama Graphite meldet Analyseergebnisse aus 7 weiteren Kernlöchern im Projekt Coosa


25. Februar 2013, 14:40
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Alabama Graphite meldet Analyseergebnisse aus 7 weiteren Kernlöchern im Projekt Coosa

25. Februar 2013 Sylacauga, Alabama - Alabama Graphite Corp. (das Unternehmen) (CNSX:ALP) (Frankfurt: 1AG.F WKN A1J35M) freut sich, weitere Analyseergebnisse aus dem Bohrprogramm 2012 im Graphitprojekt Coosa in Alabama bekannt zu geben.

Diese Woche wurden die Ergebnisse aus den Diamantbohrlöchern AGC-E02C, E08C, F04C, F07C, F08C, H02C und H04C präsentiert. In der Aufbereitungsanlage des Unternehmens in Sylacauga wurde das Bohrkernmaterial protokolliert und Proben daraus gezogen. Diese wurden anschließend in das Labor von ALS Minerals in Elko (NV) gebracht und dort analysiert. Die Proben wurden mit Hilfe des LECO-Verfahrens auf ihren Gehalt an graphitischem Kohlenstoff (Cg) untersucht. Interessant waren vor allem die Ergebnisse aus Loch E08C, da in den Löchern entlang der E-Linie bis dato keine nennenswerte Mineralisierung ermittelt worden war.

In der nachstehenden Tabelle sind die bedeutendsten Ergebnisse aus dem neuen Bohrkernmaterial zusammengefasst:

Zur Ansicht der vollständigen Pressemeldung folgen Sie bitte dem Link:

http://www.irw-press.com/dokumente/AlabamaGraphite_250213_German.pdf

Ein Lageplan mit dem Ressourcenraster und den Standorten der Bohrlöcher ist auf der Website des Unternehmens verfügbar (http://alabamagraphite.co).

Dr. Douglas Oliver, VP Exploration, meint dazu: Wir werden das gesamte Bohrkernmaterial wie geplant noch im Monat Februar verarbeiten. ALS Minerals hat die Zeitdauer der Auswertung der Analyseergebnisse optimiert und so können wir damit rechnen, dass das gesamte Datenmaterial bis Ende März verfügbar ist. Wir werden die Bohrergebnisse dann an Metal Mining Consultants, Inc. (vormals Scott E. Wilson Consulting) übergeben, wo die Bestimmung der ersten Mineralressourcenschätzung erfolgen wird. Alabama Graphite plant, dieses Projekt so rasch und effizient wie möglich zu erschließen. Die Bohrungen im Projekt Coosa wurden in einem Ressourcenraster (200 Fuß x 200 Fuß) niedergebracht; dazu wurden 54 senkrechte Kernlöcher gebohrt. Es liegen mittlerweile die Analyseergebnisse aus 27 Bohrlöchern (die Hälfte der Kernlöcher im Ressourcenraster) vor. Das vorhandene Material wurde protokolliert, verarbeitet und analysiert. Die übrigen 27 Kernlöcher befinden sich in verschiedenen Bewertungsphasen. Daneben wird aktuell Material aus dem Großteil der Schallbohrungen im oxidierten Anteil des Projektgebiets verarbeitet.

Dana Durgin, P.Geo., hat in seiner Funktion als qualifizierter Sachverständiger gemäß der Vorschrift National Instrument 43-101 und als unabhängiger Berater des Unternehmens den Inhalt dieser Pressemeldung geprüft.

Über Alabama Graphite:

Alabama Graphite Corp. ist ein Graphitexplorations- und -erschließungsunternehmen, das über seine 100 %-Tochter Alabama Graphite Company Inc. im Coosa County in Alabama sein Vorzeigeprojekt betreibt. Das Graphitprojekt Coosa erstreckt sich über eine Fläche von 40.000 Acres und liegt in einem Gebiet, in dem bereits in größerem Umfang kristalliner Flockengraphit gefördert wurde. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.alabamagraphite.co

ALABAMA GRAPHITE CORP.
Daniel Spine, CEO
(404) 661-6254
Danny Gravelle, Investor Relations
(949) 481-5396
@email

DIE CANADIAN NATIONAL STOCK EXCHANGE HAT DIESE MELDUNG NICHT ÜBERPRÜFT UND ÜBERNIMMT KEINE VERANTWORTUNG FÜR DIE RICHTIGKEIT UND ANGEMESSENHEIT DES INHALTS DIESER MELDUNG.

Zukunftsgerichtete Informationen

Diese Pressemeldung enthält zukunftsgerichtete Informationen im Sinne der geltenden kanadischen Wertpapiergesetze. Darin enthalten sind auch Angaben des Unternehmens zu Aktivitäten, Ereignissen oder Entwicklungen, von denen das Unternehmen erwartet, dass sie in der Zukunft eintreten werden, wie zum Beispiel der geplante zeitliche Ablauf der Verarbeitung von Bohrkernmaterial und der Erhalt der Analyseergebnisse, zusammen mit der Durchführung einer ersten Mineralressourcenschätzung.

Zukunftsgerichtete Informationen basieren auf einer Reihe von wesentlichen Faktoren und Annahmen, wie zum Beispiel: dass Vertragspartner ihre Dienstleistungen im vereinbarten Zeitrahmen erbringen; dass die für die Exploration benötigten Maschinen und Geräte ordnungsmäßig verfügbar sind; dass keine ungewöhnlichen geologischen oder technischen Probleme auftreten; und dass Labordienste und andere damit zusammenhängende Dienstleistungen verfügbar sind und vertragsgemäß erbracht werden. Zukunftsgerichtete Informationen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, zukünftigen Ereignissen, Bedingungen, Unsicherheiten und sonstigen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge wesentlich von den zukünftigen Ergebnissen, Prognosen, Schätzungen, Forecasts, Leistungen oder Erfolgen abweichen, die in diesen zukunftsgerichteten Aussagen direkt oder indirekt genannt wurden. Zu solchen Faktoren zählen unter anderem Änderungen der Projektparameter durch die genauere Ausarbeitung von Plänen, die zukünftigen Preise für graphitischen Kohlenstoff, mögliche Schwankungen des Erzgehalts oder Gewinnungsgrads, unerwartet auftretende maschinelle oder verfahrenstechnische Mängel, die Nichterfüllung der Leistungen durch die unter Vertrag stehenden Parteien, arbeitsrechtliche Streitigkeiten, andere im Bergbau typischerweise auftretende Risiken, sowie jene Faktoren, die in den öffentlich eingereichten Unterlagen des Unternehmens bekannt gegeben werden. Das Unternehmen hat sich bemüht, wichtige Faktoren aufzuzeigen, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ereignisse oder Ergebnisse wesentlich von jenen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Informationen beschrieben sind. Es können aber auch andere Faktoren dazu führen, dass die Ereignisse oder Ergebnisse nicht wie erwartet, geschätzt oder beabsichtigt ausfallen. Es kann nicht garantiert werden, dass sich zukunftsgerichtete Informationen als wahrheitsgemäß herausstellen. Tatsächliche Ergebnisse und zukünftige Ereignisse können unter Umständen wesentlich von solchen Informationen abweichen. Die Leser werden daher darauf hingewiesen, dass zukunftsgerichtete Informationen nicht verlässlich sind. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, zukunftsgerichtete Informationen zu berichtigen, es sei denn, dies wird in den geltenden Wertpapiergesetzen vorgeschrieben.

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Die englische Originalmeldung finden Sie unter:
http://www.irw-press.at/press_html.aspx?messageID=27499

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