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THIELER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Anwaltskanzlei

KGAL Sea Class 9: Die Flaute auf dem Schifffondsmarkt reist nicht ab


27. April 2013, 17:17
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Auch im neuen Jahr nimmt die Zahl der Insolvenzen auf dem Schiffsfondsmarkt nicht ab. Eine der ersten Insolvenzen im Jahr 2013 ist die des Schiffsfonds KGAL Sea Class 9, der am 11.01.2013 den Gang vor das zuständige Insolvenzgericht antreten musste. Anleger können unter Umständen Schadensersatzansprüche geltend machen.

Der Schiffsfonds Sea Class 9 wurde 2011 aufgelegt und investierte in den Frachter MV Coal Age. Angesichts der aktuellen Insolvenzmeldung stellt sich für Anleger die Frage, wie sie ihr investiertes Kapital retten können.

Die betroffenen Anleger können unter Umständen Schadensersatzansprüche geltend machen. Schadensersatzansprüche können sich aus einer Falschberatung oder Prospekthaftung ergeben. Ein auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann feststellen, ob die Voraussetzungen für eine Falschberatung im konkreten Fall vorliegen. Die Anlageberatung ist falsch, wenn sie nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde, d. h. der Anleger nicht umfassend über die Kapitalanlage aufgeklärt wurde.

Die Anlageberatung muss zum einen „anlegergerecht“ sein. Das bedeutet, die Kapitalanlage muss den Wünschen des Anlegers genau entsprechen. Seine Zielvorstellungen können sein eine risikobewusste und renditeorientierte Kapitalanlage oder auch die Sicherheit des investierten Kapitals. Zum anderen muss die Anlageberatung „anlagegerecht“ sein. Der Kapitalanleger muss dabei umfassend über jegliche Risiken der Kapitalanlage aufgeklärt werden. Solche aufklärungsbedürftigen Risiken sind u. a. das Totalverlustrisiko, die Ungeeignetheit als Altersvorsorge, der ungeregelte Zweitmarkt oder die Höhe der sog. Weichkosten. Schließlich muss der Anleger auch über die eventuell gezahlten Vertriebsprovisionen aufgeklärt werden.

Betroffene Anleger des Schiffsfonds KGAL Sea Class 9, die sich nicht ausreichend beraten fühlen, sollten umgehend einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt kontaktieren.

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