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CLLB Rechtsanwälte

Anwaltskanzlei

Gläubigerversammlung bei German Pellets am 10.02.2016


01. Februar 2016, 14:14
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

German Pellets: Auf der Gläubigerversammlung sollte gegen die Laufzeitverlängerung bis 2018 der am 31. März 2016 auslaufenden Anleihe gestimmt werden!

München, Berlin 01. Februar 2016 – Nach dem massiven Wertverlust des Wismarer Holzverarbeitungsunternehmens German Pellets in den letzten Tagen hat das Unternehmen reagiert und für den 10. Februar 2016 eine außerordentliche Gläubigerversammlung einberufen. Tagesordnungspunkt ist die Verlängerung der zum 31. März 2016 auslaufenden Anleihe um zwei Jahre bis zum Jahr 2018.

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München und Berlin rät den Anlegern ausdrücklich zu einer Interessenbündelung auf der geplanten Gläubigerversammlung, um die Verlängerung der Anleihe bis 2018 zu verhindern.

Es erscheint derzeit nicht sinnvoll, auf die Auszahlung der Anleihe zu verzichten. Da die Gründe für den starken Kursverfall des Unternehmens in den letzten Tagen nicht bekannt sind, kann auch nicht eingeschätzt werden, welche Risiken eine Laufzeitverlängerung der Anleihe für den einzelnen Gläubiger birgt.

Sollten die Schwierigkeiten des Unternehmens struktureller und nicht nur konjunktureller Natur sein, liegt es nahe, dass eine Laufzeitverlängerung nur die Probleme des Unternehmens auf einen späteren Zeitpunkt hinausschiebt. Es ist nicht absehbar, ob es im Jahr 2018 zu einer gesicherten Rückzahlung der Anleihe kommen wird. Auch ist fraglich, wieviel die Besicherung mit 50% der Gesellschaftsanteile derzeit noch wert ist.

Gegen die Laufzeitverlängerung spricht auch, dass wohl eine Zinsreduzierung von über 7% auf knapp über 5% erfolgen soll. Damit würden die Anleger deutlich schlechter gestellt werden.

Anleger sollten ernsthaft in Erwägung ziehen, alle Möglichkeiten, insbesondere Ansprüche aus Prospekthaftung gegen die Unternehmensverantwortlichen oder eine Vermittlerhaftung, von einem Fachanwalt prüfen zu lassen. Auch eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund könnte in Betracht kommen.

Bei einer fristlosen Kündigung sei jedoch bereits jetzt darauf hingewiesen, dass diese sehr schnell – binnen weniger Wochen – nach Eintreten der Kündigungsgründe erfolgen muss, um nicht das Recht der fristlosen Kündigung zu verlieren.
Es ist daher jedem Anleger zu raten, sich an einen Fachanwalt für Kapitalmarktrecht zu wenden, um mögliche Ansprüche bzw. das weitere Vorgehen prüfen zu lassen.

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