Bericht Das neue Konsumcannabisgesetz KCanG und die nicht geringe MengeDurch Inkrafttreten des neuen Konsumcannabisgesetzes (KCanG) gelten die bisherigen durch die Rechtsprechung entwickelten Grenzwerte zur nicht geringen Menge nicht mehr. Die neue Rechtslage ist daher noch unklar. Rechtsanwalt Mario Dujmovic Eine Einführung in die betriebliche Altersversorgung - kompakt SDL Seminarteam GmbH