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Agentur

Wie Lottogewinner durch Merck Finck & Co. geschädigt wurden


05. Juni 2014, 15:46
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Aktuell geht eine unglaubliche Geschichte durch die Medien. Die Berater einer staatlichen Lotteriegesellschaft haben Gewinner als vermögende Kunden an die Privatbank Merck Finck & Co. vermittelt. Die Privatbank, die nur hochsolvente Kunden betreut, hat Lotto-Anleger durch Empfehlung riskanter Anlagegeschäfte geschädigt. Ein erster Fall landete nun vor dem Landgericht in Münster.

Der Fall vor dem LG Münster ist kein Einzelfall. Anfragen in unserer Kanzlei zeigen Parallelen. Ganz offensichtlich ging es bei den Anlageberatungen des exklusiven Bankhauses Merck Finck & Co. nicht seriöser zu als bei anderen Banken. Ein Kunde kommt zur Bank, formuliert sein Anliegen und vertraut auf eine Beratung, die in seinem Sinne ist. Leider wird dieses Vertrauen der Kunden häufig enttäuscht.

In den konkreten Fällen des Bankhauses Merck Finck & Co. sind Kunden – zum Teil unerfahrene und gutgläubige Menschen - quasi direkt dem Bankhaus durch die Empfehlung der sog. Gewinnberater der Firma Westlotto zugeführt worden. Es sind dann im Rahmen der Beratung möglicherweise Produkte empfohlen und abgeschlossen worden, die mit dem Kenntnis- und Erfahrungsstand des Kunden und seiner Risikobereitschaft nicht übereinstimmten. Ob und in welcher Höhe für die Gewinnberater eine Provision des Bankhauses gezahlt wurde, ist dabei noch unklar. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.

Grundlage der aktuellen Fälle sind die bestehenden Beratungspflichten einer Bank. Der Kunde einer Bank hat nicht nur das Recht auf eine vollständige Aufklärung über das Produkt, sondern auch auf eine Beratung in seinem Interesse. Deshalb ist es notwendig, den Kunden vorher richtig zu befragen und einzuschätzen. Ist er zu einem Risiko bereit, dessen er sich bewusst ist, oder möchte er konservativ und sicher anlegen? Diese Fragen sind durch die Bank vor ihrer Empfehlung konkreter Produkte zu klären. Nur dann kann die Bank eine anleger- und objektgerecht Beratung gewährleisten, also dass das Produkt zum Anleger passt und ob dem Kunden alles über das Produkt gesagt wurde. Häufig befindet sich die Bank darüber hinaus in einem Interessenkonflikt, weil sie dem Kunden die Produkte verkauft, mit denen sie die höchsten Gebühren verdient. Das sind häufig nicht die Produkte, die am besten zum Kunden passen. Wird dies nicht offenbart, hat der Kunde Anspruch auf Schadensersatz.

Die Bank argumentiert in Schadensfällen häufig, dass Ansprüche verjährt seien oder der Kunde ohnehin keine Chance hätte. Dabei handelt es sich in aller Regel um die rein strategische Kommunikation der Bank. Es wird versucht, die Kunden von der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen abzuhalten.

Wir helfen betroffenen Anlegern in Schadensfällen, die Beratungen auf Aufklärungsmängel hin zu prüfen und Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Mehr Informationen: http://www.roessner.de/bank-und-kapitalmarktrecht

Ihre Ansprechpartnerin für Geschädigte durch das Bankhaus Merck Fink & Co.:
Rechtsanwältin Sarah Mahler
Rössner Rechtsanwälte
Redwitzstr. 4
81925 München
Tel.: 089 9989220
@email
www.roessner.de

Rössner Rechtsanwälte ist seit mehr als 35 Jahren im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts tätigt. Wir analysieren Finanzprodukte und vertreten zahlreiche Unternehmen, Kommunen und kommunale Versorgungsunternehmen sowie Privatpersonen bei Falschberatung durch Banken. Rössner Rechtsanwälte fordern Transparenz auf dem Finanzmarkt und setzen sich aktiv für den Schutz von Finanzmitteln ein. Die Kanzlei begutachtet Finanzierungsformen und berät juristische Personen bei alternativen Finanzierungsmodellen.
Vertreten ist die zertifizierte Kanzlei mit einem Sitz in München und Berlin. Sie ist Mitglied des internationalen Anwaltsnetzwerks Eurojuris Deutschland e.V.

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