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Emissionshaus Filor

Unternehmen

Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen


23. Februar 2015, 11:22
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Ein Verbot, welches die Gemüter erhitzt – sowohl auf Mieter-, als auch auf Eigentümerseite

Magdeburg, 23.02.2015. Für Berlin sind in bestimmten „Milieuschutzgebieten“ sogenannte Umwandlungsverbote geplant: „Hierbei geht es um die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor. Das Vorhaben stößt in Teilen der Immobilienwirtschaft auf heftigen Widerstand. Andreas Geisel (SPD) sagt, dass zukünftig eine Umwandlung nur noch unter bestimmten Bedingungen möglich sein soll. Ihm zufolge hat sich die Zahl der Mietwohnungen, die in Eigentum umgewandelt wurden, im vergangenen Jahr fast verdoppelt. Demnach seien 2011 rund 4700 Wohnungen umgewandelt worden, 2014 seien es schon 9200 gewesen.

Gegen das Verbot sprach sich der Immobilienverband IVD Berlin-Brandenburg, eine standesrechtliche Vertretung für Immobiliendienstleister, Makler, Verwalter und Sachverständige, aus: Das Verbot trage in keiner Weise zur Entlastung des Berliner Wohnungsmarktes bei und werde Mietern zudem die Möglichkeit nehmen, eines Tages als Eigentümer ihrer angestammten Wohnung in den Ruhestand zu gehen. „Die Problematik besteht darin, dass Mieter daran gehindert werden, kapitalgedeckte Altersvorsorge zu betreiben“, erklärt Thomas Filor.

In Berlin müssen Hausbesitzer, die ihre Mietwohnungen umwandeln oder verkaufen wollen, momentan keine generelle Genehmigung einholen. Geisel sagte im Berliner Abgeordnetenhaus, dass die Neuregelung in den sogenannten Erhaltungsgebieten gelten solle. Das Verbot würde in der Praxis rund 160 000 Wohnungen betreffen. Zu den Erhaltungsgebieten zählen beispielsweise die Bezirke Pankow, Mitte oder Charlottenburg-Wilmersdorf. Weitere Bezirke können Anträge auf Erhaltungsgebiete stellen.

„Die Gentrifizierungsprozesse finden ohnehin statt. Das Angebot an kaufbarem Wohnraum wird verknappt, was wiederum Folgen für das Preisniveau haben wird“, so Filor schließlich. Die 10-jährige Kündigungssperrfrist und das Mietervorkaufsrecht, Kappungsgrenzen bei Mieterhöhungen, die Mietpreisbremse bei Neuvermietungen und die erforderliche Zustimmung der zuständigen Behörden bei Sanierungen sind Grenzen, die reichen, meinen hierzu einige Fachleute. Der Immobilienexperte Thomas Filor schließt sich dabei der Meinung an, dass bestimmte Teilmärkte nicht überreguliert werden sollten.

Weitere Informationen unter http://www.thomas-filor-thomasfilor.blogspot.de/

Kontakt
Thomas Filor
Public Relations Manager