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mzs Rechtsanwälte GbR

Anwaltskanzlei

mzs Rechtsanwälte nunmehr mit 6 Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht


22. November 2012, 18:00
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Die Düsseldorfer Fachkanzlei mzs Rechtsanwälte baut ihre besondere Spezialisierung im Bank- und Kapitalmarktrecht weiter aus und verfügt in Person des langjährigen Partners Dr. Thomas Meschede ab sofort über den 6. Fachanwalt im Bank- und Kapitalmarktrecht.

„Mit dem Erwerb der Fachanwaltstitel kommen wir dem Bedürfnis eines großen Teils unserer Mandanten, seien es Finanzdienstleister oder Investoren, nach, welche die besondere Expertise ihrer Rechtsvertreter auch nach außen hin nachgewiesen sehen wollen“, sagt der Seniorpartner Gustav Meyer zu Schwabedissen.

Die Kanzlei mzs dürfte nunmehr bundesweit zu den Kanzleien mit den meisten Fachanwälten im Bankrecht gehören. Seit Januar 2008 gibt es den "Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht", und aus dem damaligen Bedarf an kompetenter Beratungsleistung im Kapitalanlage- und Bankbereich ist heute ein regelrechter Nachfrageboom geworden. Die unterschiedlichen Beteiligten am Kapitalmarkt benötigen rechtlichen Beistand und durch Entscheidungen der obersten Gerichtshöfe werden immer wieder neue Realitäten geschaffen. Der Fachanwalt sorgt hier als institutionelle Expertenbasis im Deutschen Anwaltverein dafür, dass Anleger in einem regional mittlerweile recht eng verknüpftem Netz Experten finden.

Der Fachanwalt-Titel wird von der Anwaltskammer auf einem bestimmten Rechtsgebiet verliehen, wenn der Rechtsanwalt besondere Kenntnisse und Erfahrungen in diesem Tätigkeitsbereich nachweist. Diese bestehen aus theoretischen und praktischen Kenntnissen. Die theoretischen Kenntnisse sind in der Regel durch die Teilnahme an einem umfangreichen Lehrgang nebst bestandenen Klausuren mit einer Gesamtdauer von 15 Stunden nachzuweisen. Für den Nachweis der praktischen Erfahrungen ist die eigenverantwortliche Bearbeitung von mindestens 60 Rechtsfällen aus verschiedenen Bereichen des Bank- und Kapitalmarktrechts erforderlich.

Mehr Informationen: www.mzs-recht.de

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