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Agentur

MS „Santa-B Schiffe“ mbH & Co. KG: Hahn Rechtsanwälte hat erste Prospekthaftungsklagen eingereicht


07. Juli 2014, 16:14
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Hamburg, 07. Juli 2014. Hahn Rechtsanwälte haben für 13 Anleger der Beteiligungsgesellschaft MS „Santa-B Schiffe“ mbH & Co. KG beim Landgericht Hamburg erste Prospekthaftungsklagen eingereicht. In Anspruch genommen werden die Treuhandkommanditistin, die TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH und die beiden Gründungskommanditisten, die MPC Capital Investments GmbH sowie die Reederei Claus-Peter Offen (GmbH & Co.) KG. Eine weitere Sammelklage ist in Vorbereitung. Hahn Rechtsanwälte hat bei der MS „Santa-B Schiffe“ mbH & Co. KG mehr als 500 Anleger vertreten. Den Prospekthaftungsklagen werden sich rund 140 Mandanten mit einer Beteiligungssumme von insgesamt rund vier Millionen Euro anschließen.

„Wir rechnen uns gute Chancen aus“, so der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn, „dass wir mit unseren rechtlichen Argumenten bei Gericht Gehör zu finden. Dabei kommt für uns neben positiven Urteilen auch der Abschluss von wirtschaftlich vernünftigen Vergleichen in Betracht.“ Prospektfehler sieht Hahn insbesondere in der unzureichenden Darstellung der Kreditsicherheiten, der Haftung der Reederei Offen sowie der fehlerhaften Kalkulation der Verwaltungs- und Betriebskosten.

Bei der Beteiligung handelt es sich um einen geschlossenen Schiffsfonds, der vom Hamburger Fondshaus MPC Münchmeyer Petersen Capital AG aufgelegt worden ist. Über die Fondsgesellschaft sind die Anleger an vierzehn Ein-Schiffgesellschaften beteiligt, die jeweils ein Vollcontainerschiff mit einem Fassungsvermögen von 1.819 TEU oder 2.824 TEU betreiben. Vertragsreeder des Fonds ist die Reederei Claus-Peter Offen.

Die Fondsschiffe wurden konzeptionsgemäß mit einem Anteil von knapp 65 Prozent durch drei Banken in Form von Schiffshypothekendarlehen und nur zu etwa 35 Prozent durch Kommanditeinlagen finanziert. Die Schiffshypothekendarlehen wurden zu 50 Prozent in der für Schiffsfinanzierungen typischen Leitwährung US-Dollar und zu weiteren 50 Prozent in Japanischen Yen (JPY) zur Verfügung gestellt. Ein Großteil der Containerschiffe wurde für die Dauer von fünf Jahren nach Inbetriebnahme der Schiffe fest gechartert. Die Festcharterverträge liefen in den Jahren 2011 bis 2012 aus. Die Fondsbeteiligung hat sich infolge der ab September 2008 eingetretenen Finanz- und Wirtschaftskrise nicht mehr wie prognostiziert entwickelt. Die Anleger erhielten nur eine Ausschüttung in Höhe von 4,5 Prozent. Nach dem Auslaufen der Festcharterverträge mussten deutlich schlechtere Anschlusscharterverträge abgeschlossen werden, die es der Fondsgesellschaft ab Mitte des Jahres 2011 nicht mehr ermöglichten, die Betriebskosten der Schiffe zu zahlen und die vierteljährliche Annuität der Schiffshypothekendarlehensverträge zu bedienen. Darüber hinaus verschlechterte sich das Wechselkursverhältnis zwischen USD und JPY. Der JPY gewann im Zuge der Finanzkrise deutlich an Wert, so dass die Darlehensbedingungen nicht mehr eingehalten werden konnten. Im Jahr 2012 wurde deshalb ein Finanzierungskonzept notwendig, in dem von den Anlegern die Einzahlung von Neukapital in Höhe von zwölf Prozent der Nominalbeteiligungssumme gefordert wurde. Das Finanzierungskonzept scheiterte, weil sich zu wenig Anleger beteiligten. Den Anlegern wurde daraufhin mitgeteilt, dass sie sich auf einen Totalverlust ihrer Einlage einstellen müssten, da die Verkaufserlöse der Schiffe bei Weitem nicht ausreichen würden, um die Schiffshypothekendarlehen zurückzuführen. Die Anleger müssen also damit rechnen, ihre Einlage vollständig zu verlieren. Im Wege der schriftlichen Abstimmung wurde am 18. März 2013 von den Gesellschaftern der Beschluss gefasst, die 14 Containerschiffe zu verkaufen. Derzeit sucht die Reederei Offen nach einem Käufer.

Mehr Informationen: http://www.hahn-rechtsanwaelte.de/

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft

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20355 Hamburg
Tel.: 040 – 367 987
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www.hahn-rechtsanwaelte.de

Zum Kanzleiprofil:
Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im JUVE, Handbuch für Wirtschaftskanzleien 2013/2014, erneut als „häufig empfohlene Kanzlei“ bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz genannt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann, seit mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Peter Hahn und Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft vertritt ausschließlich Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit achtzehn Anwälte tätig, davon sind acht Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hrp verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg, Kiel und Stuttgart.

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