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Lucky Strike nimmt 1.500 m umfassende Due-Diligence-Bohrungen auf


10. August 2011, 07:50
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Lucky Strike nimmt 1.500 m umfassende Due-Diligence-Bohrungen auf

VANCOUVER, BRITISH COLUMBIA, 9. August 2011- Lucky Strike Resources Ltd. (Lucky Strike oder das Unternehmen) (TSX-V: LKY) hat das Bohrunternehmen Elgen LLC mit der Durchführung eines 1.500 m umfassenden Due-Diligence-Bohrprogramms bei den Kohlekonzessionsgebieten CN beauftragt. Mit dem Aufbau des Lagers und der Mobilisierung des Equipments wird am 10. August begonnen werden. Diese Bekanntmachung bezieht sich auf die Pressemitteilung des Unternehmens vom 11. Juli 2011, in der Lucky Strike bekanntgab, dass es endgültige Verträge zum Erwerb eines Anteils von 80% an den Kohleprojekten CN unterzeichnet hat. Diese Verträge unterliegen dem Abschluss der rechtlichen und technischen Kaufprüfung sowie der Zustimmung der TSX Venture Exchange.

Lucky Strike erwartet, dass die Ergebnisse der Due-Diligence-Bohrungen innerhalb von 80 Tagen bekanntgegeben werden können. Lucky Strike beabsichtigt, polykristalline Diamantbohrungen (PKD) bis zum ersten Kohlenflöz und, falls erwünscht, anschließend HQ-Kernbohrungen zur Vervollständigung des Lochs niederzubringen, um kostengünstig zu operieren. Die Informationen, die während des Due-Diligence-Programmes gesammelt werden, umfassen Probeentnahmen zur Kohlebeschaffenheit, geophysikalische Aufzeichnungen mittels Drahtseil, Aufzeichnungen der Lithologie, geotechnische Informationen vom Kern und Daten zur Wasserqualität und Hydrologiestudien.

Für die 1.500 m umfassenden Due-Diligence-Bohrungen sind sieben Bohrlöcher innerhalb eines Gebiets, das sich auf einem Block von 8,2 km in ostwestlicher Richtung auf 10,2 km in nordsüdlicher Richtung bei den Kohlekonzessionsgebieten CN erstreckt, vorgesehen, um das Potenzial für Kohleressourcen über die bekannten Bohrungen hinaus zu explorieren und auszuweiten. Hinweise, die von vorherigen Bohrprogrammen stammen, offenbarten eine nordöstliche Neigung von 5o bis 8o der kohleführenden Gesteinsschichten. Die Kohlenflöze beißen im Westen des Konzessionsgebiets auf und werden mit einer Reihe von Gräben weiter untersucht werden. Die Stepout-Bohrungen werden die Eigenschaften des Kohlenflözes und die Stetigkeit neigungsabwärts und entlang des Trends der Kohlenflöze, die im Bohrprogramm 2009 beschrieben wurden, untersuchen. Die kohleführenden Gesteinsschichten bestehen aus Kohle, Schiefer, Schlamm- und Sandstein und sind Teil des unterkreidezeitlichen sedimentären Füllgesteins eines niedrigen tektonischen Beckens. Es gibt Hinweise darauf, dass die nordöstliche Neigung der Gesteinsschichten den westlichen Schenkel einer schwachen Synklinale umfasst und dass die Kohlenflöze weiter im Osten näher an der Oberfläche einfallen könnten. Weitere Geländeaufnahmen werden östlich der Bohrlöcher von 2009 durchgeführt werden, um die tektonischen Bedingungen bestimmen zu können. Die Ergebnisse dieser Aufnahmen werden bei der Klärung der Kontinuität der Kohlenflöze auf dem Konzessionsgebiet sowie der Planung weiterer Bohrungen behilflich sein.

Elgen LLC operiert 25 Bohrgeräte in der Mongolei und verfügt über 300 Angestellte und Berater. 16 dieser Bohrgeräte werden ganzjährig im Süden der Wüste Gobi betrieben.

Edwin Ullmer (P.Geo.), ein qualifizierter Sachverständiger gemäß NI 43-101 und unabhängiger Berater des Unternehmens, hat die technischen und wissenschaftlichen Informationen in dieser Pressemitteilung gelesen und freigegeben.

FÜR LUCKY STRIKE RESOURCES LTD.
Cathy Fong
Cathy Fong, P.Eng,
Chairman & CEO

Weitere Informationen

Bei Interesse an weiteren Informationen zum Unternehmen bzw. zu dieser Meldung besuchen Sie bitte die Website von Lucky Strike Resources unter www.luckystrikeresources.com oder wenden Sie sich an den Service für Investoren unter der Rufnummer 604-360-8199 @email.

Diese Pressemeldung enthält möglicherweise bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne des Abschnitts 21E des US-Wertpapiergesetzes (US Securities Exchange Act) von 1934 in der geltenden Fassung. Alle nicht auf historischen Fakten basierenden Aussagen in dieser Pressemeldung sind zukunftsgerichtete Aussagen und mit Risiken und Unwägbarkeiten behaftet. Es kann nicht garantiert werden, dass sich solche Aussagen als wahrheitsgemäß herausstellen. Tatsächliche Ergebnisse und zukünftige Ereignisse können unter Umständen wesentlich von solchen Aussagen abweichen. Wichtige Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den Erwartungen des Unternehmens abweichen, sind in den Unterlagen des Unternehmens enthalten, die in regelmäßigen Abständen der TSX Venture Exchange, der British Columbia Securities Commission und der United States Securities & Exchange Commission vorgelegt werden.

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Zukunftsgerichtete Informationen können häufig, jedoch nicht immer, durch die Verwendung von Begriffen wie plant, planen, geplant, erwartet oder sich freuen auf, erwartet nicht, fährt fort, vorgesehen, schätzt, prognostiziert, beabsichtigt, potenziell, nimmt an, nimmt nicht oder glauben, oder durch Begriffe, die ein Ziel beschreiben oder durch Abwandlungen solcher Wörter und Phrasen, bzw. durch Aussagen, wonach bestimmte Aktionen, Ereignisse oder Ergebnisse eintreffen könnten, würden oder werden identifiziert werden.

Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf einer Vielzahl von wesentlichen Faktoren und Annahmen und beinhalten u.a. die Ergebnisse der vom Unternehmen im Hinblick auf die Transaktion durchgeführten Due Diligence-Prüfungen, die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen durch die Verkäufer, den Erhalt der erforderlichen Behördengenehmigungen (einschließlich jener der TSX Venture Exchange), die Ergebnisse von Bohr- und Explorationsaktivitäten sowie folgende Annahmen: dass unter Vertrag stehende Parteien Waren und/oder Dienstleistungen im vereinbarten Zeitrahmen erbringen, dass die für die Exploration benötigte Ausrüstung planmäßig verfügbar ist und keine unvorhergesehen Störungen verursacht, dass kein Arbeitskräftemangel oder keine Verzögerung eintritt, dass die Anlage und die Ausrüstung wie angegeben funktionieren, dass keine ungewöhnlichen geologischen oder technischen Probleme auftreten, und dass Labordienste und andere damit zusammenhängende Dienstleistungen verfügbar sind und vertragsgemäß erbracht werden. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, zukünftigen Ereignissen, Bedingungen, Unsicherheiten und sonstigen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge wesentlich von den zukünftigen Ergebnissen, Prognosen, Schätzungen, Forecasts, Leistungen oder Erfolgen abweichen, die in diesen zukunftsgerichteten Aussagen direkt oder indirekt genannt wurden. Solche Faktoren beinhalten unter anderem die Interpretation und die tatsächlichen Ergebnisse von aktuellen Explorationsaktivitäten, Änderungen der Projektparameter durch Überarbeitungen von Plänen, zukünftige Rohstoffpreise, mögliche Abweichungen hinsichtlich Gehalt oder Ausbeute, unerwartet auftretende maschinelle oder verfahrenstechnische Mängel, Nichterfüllung der Leistungen durch die unter Vertrag stehenden Parteien, arbeitsrechtliche Streitigkeiten sowie andere im Bergbau typischerweise auftretende Risiken, Verzögerungen bei den behördlichen Genehmigungen, bei Finanzierungstransaktionen bzw. beim Abschluss der Exploration sowie jene Faktoren, die in den öffentlich eingereichten Unterlagen des Unternehmens bekannt gegeben werden. Das Unternehmen hat sich bemüht, wichtige Faktoren aufzuzeigen, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ereignisse oder Ergebnisse wesentlich von jenen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen enthalten sind. Es können aber auch andere Faktoren dazu führen, dass die Ereignisse oder Ergebnisse nicht wie erwartet, geschätzt oder beabsichtigt ausfallen. Es kann nicht garantiert werden, dass sich zukunftsgerichtete Aussagen als wahrheitsgemäß herausstellen. Tatsächliche Ergebnisse und zukünftige Ereignisse können unter Umständen wesentlich von solchen Aussagen abweichen. Die Leser werden daher darauf hingewiesen, dass zukunftsgerichtete Aussagen nicht verlässlich sind.

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