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Agentur

Immobilien Development Indien I und II: Hahn Rechtsanwälte bereiten Pilotklagen vor


14. Oktober 2013, 09:42
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Mittelbar haben sie in indische Immobilienprojekte investiert. Und zwar die von der Sachsen-Fonds GmbH und der Deutsche Fonds Holding AG aufgelegten geschlossenen Fonds Im-mobilien Development Indien I GmbH & Co. KG und Immobilien Development Indien II GmbH & Co. KG.

In den Fonds Indien I haben 1.840 Gesellschafter 52,7 Millionen Euro Eigenkapital eingezahlt. Das Geld sollte in indische Projekte in Delhi, Mumbai und Hyderabad investiert werden. An dem Fonds Indien II haben sich insgesamt 1.731 Gesellschafter beteiligt. Das Fondsvolumen beläuft sich auf 84,2 Millionen Euro. Auch bei diesem Fonds sind Projekte in Delhi, Mumbai und Hyderabad geplant gewesen. Der Fonds Indien II konnte aufgrund der Platzierungsschwierigkeiten nur unter Inanspruchnahme der Platzierungsgarantie geschlos-sen werden. Die Platzierungsgaranten haben dabei allein Anteile in Höhe von 38,2 Millionen Euro übernommen.

Hahn Rechtsanwälte vertritt bereits zahlreiche Anleger der Fondsgesellschaften, die gegen-über den beratenden Banken und Vertrieben sowie gegenüber den Gründungs- und Treu-handkommanditisten Schadensersatzansprüche geltend machen. Dabei wird den Verant-wortlichen unter anderem vorgeworfen, die Investoren über die tatsächliche Situation auf den Grundstücken nicht ausreichend aufgeklärt zu haben. So wurde erst im Nachhinein bekannt, dass sich auf dem Grundstück des Projekts „Tata Colony“ zum Zeitpunkt der Platzierung noch rund 500 Slum-Bewohner befunden haben. Auf diesem Grundstück wird nach Angaben der Fondsgesellschaft nicht gebaut, da sich dort immer noch rund 65 Bewohner aufhalten sollen. Über diesen Fall haben bereits der NDR-Hörfunk und Radio Bremen in seiner Fern-seh-Sendung Buten & Binnen berichtet:

http://www.ndr.de/info/programm/sendungen/reportagen/fondsindien101.html,
http://www.radiobremen.de/fernsehen/buten_un_binnen/indien-fonds100.html

Nach Auffassung von Fachanwältin Dr. Petra Brockmann sind die Prospekte unter mehreren Aspekten fehlerhaft bzw. verschweigen entscheidungsrelevante Umstände. Hahn Rechtsan-wälte wird deshalb erste Pilotklagen gegen die Gründungs- und Treuhandkommanditisten sowie gegen einzelne Banken einreichen.

Zu beachten ist dabei insbesondere, dass eine wesentliche Pflichtverletzung, das Ver-schweigen der Slum-Bewohner, zum Jahresende 2013 verjährt, da der Geschäftsbericht 2008 im Jahr 2010 zugeschickt wurde. Allen Anlegern kann nur dringend empfohlen werden, ihre Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen.

Mehr Informationen: www.hahn-rechtsanwaelte.de

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