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Goldprojekt Phoenix von Rubicon erhält die letzten drei Genehmigungen und verfügt nun über sämtliche Genehmigungen für eine potenzielle künftige Produktion


22. März 2012, 08:00
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Goldprojekt Phoenix von Rubicon erhält die letzten drei Genehmigungen und verfügt nun über sämtliche Genehmigungen für eine potenzielle künftige Produktion

Rubicon Minerals Corporation (RU7:Frankfurt | RMX:TSX | RBY:NYSE-AMEX) (Rubicon) ist erfreut, bekanntzugeben, dass die Änderungen der Genehmigung zur Wasserentnahme (Permit to Take Water), der Umweltgenehmigung für Industrieabwässer (Industrial Sewage Certificate of Approval) und der Umweltgenehmigung für Luft (Air Certificate of Approval), die das zu 100% unternehmenseigene Goldprojekt Phoenix im Herzen des aussichtsreichen Goldbergbaugebiets Red Lake betreffen, vom Umweltsministerium von Ontario angenommen und zugelassen worden sind. Mit dem Erhalt dieser letzten Genehmigungen sowie dem bestehenden Stilllegungsplan verfügt Rubicon nun über sämtliche notwendigen Genehmigungen für die Erschließung, den Bau und Betrieb einer potenziellen Abbau- und Aufbereitungsanlage beim Goldprojekt Phoenix in der Nähe von Red Lake (Ontario).

David Adamson, President und CEO von Rubicon, äußerte sich hierzu folgendermaßen: Dies ist ein weiterer bedeutender Meilenstein für das Goldprojekt Phoenix und für Rubicon. Wir verfügen über ein hochhaltiges Goldprojekt in einem sicheren, politisch stabilen Rechtsgebiet, haben die finanziellen Mittel, um die Erschließung, wie sie in unserer wirtschaftlichen Erstbewertung beschrieben ist, fortzusetzen und sind nun im Besitz sämtlicher Genehmigungen. Angefangen mit der Entdeckung im Jahr 2008 wurde dies alles innerhalb von vier Jahren erreicht. Diese Leistung ist auf die harte Arbeit und den Einsatz unseres Projektteams, die Unterstützung der ansässigen Gemeinden und der First Nations sowie die zeitgemäße Bearbeitung und Überprüfung der Änderungen durch die Regierung von Ontario zurückzuführen.

Über Rubicon Minerals Corporation

Rubicon Minerals Corporation ist ein Explorations- und Erschließungsunternehmen, dessen Hauptaugenmerk auf die Exploration und Erschließung seiner hochgradigen Goldentdeckung bei seinem Goldprojekt Phoenix in Red Lake (Ontario) gerichtet ist. Rubicon kontrolliert im viel versprechenden Goldgebiet Red Lake in Ontario, das Goldcorps hochgradige Weltklassemine Red Lake beherbergt, über 100 Quadratmeilen an hervorragendem Explorationsland. Rubicons Aktien sind an der NYSE-AMEX (RBY) sowie an der TSX (RMX) Exchange gelistet und im Jahr 2011 wurden durchschnittlich 1,7 Millionen Aktien pro Tag gehandelt. Rubicons Aktien sind im S&P/TSX Composite Index und im Van Ecks Junior Gold Miners ETF gelistet.

RUBICON MINERALS CORPORATION
"David W. Adamson"
President & CEO

Wirtschaftliche Erstbewertung (Preliminary Economic Assessment; PEA)

Da es sich bei der PEA um eine vorläufige Bewertung handelt, sind auch abgeleitete Mineralressourcen enthalten, die aus geologischer Sicht zu spekulativ sind, um als wirtschaftlich rentable Mineralreserven eingestuft werden zu können. Es ist nicht sicher, ob die Werte der PEA tatsächlich erzielt werden. Für Mineralressourcen, die keine Mineralreserven darstellen, wurde keine wirtschaftliche Rentabilität nachgewiesen. Die Schätzung der abgeleiteten Mineralressourcen kann von diversen Faktoren, wie z.B. Umweltauflagen, Genehmigungen, Gesetzeslage, Besitzanspruch, Steuern, der gesellschaftspolitischen Situation, Marketing oder anderen wichtigen Faktoren maßgeblich beeinflusst werden. Die Mengen und Erzgehalte der in dieser Schätzung angeführten abgeleiteten Ressourcen sind naturgemäß unzuverlässig. Die bisher durchgeführten Explorationen reichen nicht aus, um diese abgeleiteten Ressourcen als angezeigte oder gemessene Ressourcen zu definieren. Es ist ungewiss, ob im Rahmen von weiteren Explorationsaktivitäten eine Aufwertung zu angezeigten oder gemessenen Mineralressourcen erfolgen kann.

Die PEA wurde von AMC Mining Consultants mit Beiträgen von Soutex in den Bereichen Metallurgie und Aufbereitung angefertigt und ist zum 8. August 2011 gültig. Bei den einzelnen Verfassern handelt es sich um H.A. (Bert) Smith (P.Eng.) und J.M. (Mort) Shannon (P.Geo.) von AMC und S. Caron (Ing.) von Soutex, alle unabhängige qualifizierte Sachverständige im Sinne von NI 43-101.

Zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Pressemitteilung enthält Aussagen, die als zukunftsgerichtete Aussagen gemäß Section 21E des United States Securities Exchange Acts von 1934 sowie als zukunftsgerichtete Informationen gemäß den geltenden kanadischen Wertpapiergesetzen (gemeinsam zukunftsgerichtete Aussagen) erachtet werden können. Zukunftsgerichtete Aussagen können oftmals, jedoch nicht immer, durch die Verwendung von Termini wie anstreben, erwarten, glauben, planen, schätzen, anpeilen und beabsichtigen sowie durch Aussagen, wonach ein Ereignis oder ein Ergebnis eintreten wird, sollte oder könnte, oder ähnliche Ausdrücke, identifiziert werden.

Die zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemitteilung basieren auf unterschiedlichen Annahmen und Schätzungen von Rubicon und beinhalten eine Reihe von Risiken und Ungewissheiten. Daher könnten sich die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von jenen unterscheiden, die in zukunftsgerichteten Informationen zum Ausdruck gebracht wurden. Zukunftsgerichtete Aussagen bergen bekannte und unbekannte Risiken, Ungewissheiten, Annahmen und andere Faktoren in sich, die dazu führen könnten, dass sich tatsächliche Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge von Rubicon erheblich von jenen unterscheiden, die in zukunftsgerichteten Aussagen explizit oder implizit zum Ausdruck gebracht wurden. Faktoren, die dazu führen könnten, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse davon unterscheiden, beinhalten Risiken in Zusammenhang mit Fluktuationen des Goldpreises, die üblichen Risiken von Bergbauarbeiten, Ungewissheiten hinsichtlich Ressourcenschätzungen, Explorationsergebnisse, die Verfügbarkeit von Kapital und Finanzierungen zu akzeptablen Bedingungen, die Unfähigkeit, die erforderlichen behördlichen Genehmigungen zu erhalten, unerwartete Schwierigkeiten oder Kosten für erforderliche Sanierungen, Marktbedingungen sowie Bedingungen des Geschäftes, der Wirtschaft, des Wettbewerbs, der Politik und der Gesellschaft. Diese Aussagen basieren auf einer Reihe von Annahmen, einschließlich Annahmen hinsichtlich der allgemeinen Marktlage, des Zeitplans und des Erhalts behördlicher Genehmigungen, der Fähigkeit von Rubicon und anderer relevanter Parteien, die Anforderungen der Behörden zu erfüllen, der Verfügbarkeit von Finanzierungen für geplante Transaktionen und Programme zu vernünftigen Bedingungen sowie der Verfügbarkeit von dritten Dienstleistern für die rechtzeitige Durchführung von Dienstleistungen. Obwohl Rubicon versucht, die wichtigen Faktoren zu identifizieren, die dazu führen könnten, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von jenen unterscheiden, die in zukunftsgerichteten Aussagen explizit oder implizit zum Ausdruck gebracht wurden, kann es noch immer Faktoren geben, die dazu führen könnten, dass sich die Ergebnisse davon unterscheiden. Die hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen beziehen sich nur auf das Datum dieser Pressemitteilung, und Rubicon ist nicht verpflichtet, sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren sei es als Folge von neuen Informationen, zukünftigen Ereignissen oder Ergebnissen oder aus anderen Gründen. Es kann keine Gewährleistung abgegeben werden, dass sich zukunftsgerichtete Aussagen als genau erweisen; die tatsächlichen Ergebnisse und zukünftigen Ereignisse können sich erheblich von solchen Aussagen unterscheiden. Die Leser sollten sich daher bei ihren Investitionen nicht auf zukunftsgerichtete Aussagen verlassen.

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Die englische Originalmeldung finden Sie unter:
http://www.irw-press.at/press_html.aspx?messageID=24608

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