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Anwaltskanzlei

Embdena Partnership GmbH: Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet


07. März 2013, 12:26
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Die Schifffahrt ist seit Monaten in einer schweren Krise. Viele Schiffsfonds steuerten in der Folge in die Insolvenz. Neu ist, dass mit der Embdena Partnership GmbH nun einem Initiator von Schiffsfonds das gleiche Schicksal droht. Das Amtsgericht Aurich hat nach Angaben des Fondstelegramms am 1. März das vorläufige Insolvenzverfahren über die Embdena Partnership eröffnet (Az: 9 IN 44/13).

„Das ist ein schwerer Schlag für alle Anleger von Embdena Schiffsfonds. Ihnen droht nun im schlimmsten Fall der Totalverlust ihrer Kapitalanlage“, sagt Dr. Thomas Meschede, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht von mzs Rechtsanwälte.

Embdena Schiffsfonds waren schon häufiger von der aktuellen Krise betroffen und mussten Insolvenz anmelden. Allerdings gibt es für die Anleger häufig noch einen Rettungsanker. So verurteilte das Landgericht Aurich erst im Januar die Embdena Partnership GmbH dazu, Anlegern der Fonds MS Bluestar und MS Eaststar Schadensersatz wegen Prospektfehlern zu zahlen.

„Neben der Prospekthaftung kann auch Falschberatung durch die Bankberater einen Anspruch auf Schadensersatz begründen“, erklärt Dr. Meschede. Denn: Die Anleger müssen von ihrem Berater über die Risiken der Kapitalanlage bis hin zum Totalverlust aufgeklärt werden. „Die Erfahrung zeigt, dass genau dies nicht geschieht. Vielmehr werden gerade Schiffsfonds häufig sogar als besonders sichere Altersvorsorge angepriesen, was sie aber eindeutig nicht sind. Außerdem müssen die Anleger auch über die Rückvergütungen, die an die Berater für die Vermittlung fließen, aufgeklärt werden. Auch das geschieht häufig nicht“, erklärt der Jurist.

Anleger von Embdena Partnership Schiffsfonds, die um ihr investiertes Geld fürchten, sollten rechtliche Hilfe bei einem versierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht suchen.

Mehr Informationen: http://www.schiffsfonds-recht.de/

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