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Anwaltskanzlei

Dr. Peters Schiffsfonds: 14 Schiffsfonds droht die Insolvenz


02. August 2013, 13:28
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Ein echter Schlag für Anleger der Dr. Peters Schiffsfonds: Das Emissionshaus Dr. Peters muss gleich für 14 Einschiffgesellschaften Insolvenz anmelden. Das berichtet „Fonds professionell“ am 30. Juli. Der Insolvenzantrag muss gestellt werden, obwohl 13 der 14 betroffenen Schiffe bereits verkauft sind.

„Den Anlegern droht durch diese Insolvenzen, dass sie einen großen Teil, wenn nicht sogar ihr gesamtes investiertes Kapital, verlieren. Möglicherweise fordert der Insolvenzverwalter auch bereits gezahlte Ausschüttungen zurück“, befürchtet Dr. Thomas Meschede, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Laut „Fonds professionell“ wurde bereits am 26. Juli vom Amtsgericht Hamburg die vorläufige Insolvenzverwaltung für folgende Fonds angeordnet: DS Fonds 41 MS Cape Sable, DS Fonds 43 MS Cape Natal, DS Fonds 45 MS Cape Race, DS Fonds 52 MS Cape Charles, DS Fonds 62 MS Cape Cook, DS Fonds 63 MS Wehr Mosel und DS Fonds 61 MT Cape Bear. Das gleiche Schicksal drohe wohl auch den Schiffsfonds DS Fonds 27 MS Cape Bonavista, DS Fonds 28 MS Cape Brett, DS Fonds 36 MS Cape Byron, DS Fonds 46 MS Cape Spencer, DS Fonds 49 MS Cape Sorrell, DS Fonds 50 MT Cape Banks und DS Fonds 56 MS Cape Campbell.

Die betroffenen Anleger dieser Dr.Peters Schiffsfonds müssen sich jedoch nicht mit dem drohenden Totalverlust ihres Geldes abfinden. Stattdessen können sie ihre Kapitalanlage auf mögliche Schadensersatzansprüche rechtlich überprüfen lassen. Dr. Meschede: „Gerade bei der Vermittlung von Schiffsfonds war die Anlageberatung häufig fehlerhaft. Schiffsfonds wurden oft als sichere Kapitalanlage oder Altersvorsorge angepriesen und gleichzeitig die Risiken verschwiegen. Diese Risiken sind aber, wie bei jeder anderen unternehmerischen Beteiligung, enorm hoch. Das zeigt ja leider auch die aktuelle Entwicklung.“ Die Rechtsprechung des BGH zeige jedoch, dass die Maßstäbe einer anleger- und objektgerechten Beratung eingehalten werden müssen. Sonst kann der Anspruch auf Schadensersatz bestehen. „Natürlich muss dies immer im Einzelfall geprüft werden“, so Dr. Meschede.

Geschädigte Anleger von Dr. Peters Schiffsfonds können sich an die Kanzlei mzs Rechtsanwälte wenden, die bereits bundesweit erfolgreich geschädigte Schiffsfonds-Anleger vertritt.

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-recht.de

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