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CLLB Rechtsanwälte informieren: Morgan Stanley P2 Value wird abgewickelt


28. Oktober 2010, 13:08
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Nun ist es doch soweit: Morgan Stanley gibt den Rückgabewünschen vieler Anleger nach und wickelt nun den Immobilienfonds P2 Value ab.

Vor kurzem musste bereits der US Grundinvest von KanAm und der Degi Europa von Aberdeen in die Abwicklung gehen. Jetzt trifft dieses Schicksal auch die Anleger des Morgan Stanley P2 Value. Morgan Stanley hatte ursprünglich bekannt gegeben, einen Neustart versuchen zu wollen. Nun wurde Morgan Stanley aber durch die Rückgabewünsche der Anleger gezwungen, den offenen Immobilienfonds P2 Value abzuwickeln.

Der P2 Value war, wie Spiegel Online in seiner Ausgabe vom 26.10.2010 berichtet, im Jahre 2005 mit einem Volumen von knapp 1,7 Milliarden Euro gestartet. Die Finanzkrise führte bei diesem Fonds zu einem Liquiditätsengpass, was die vorübergehende Aussetzung der Anteilsrücknahme im Oktober 2008 zur Folge hatte.

Morgan Stanley hatte anschließend die im Fonds gehaltenen Gebäude abgewertet und einige Immobilien verkauft, um, wie Fokus online in seiner Ausgabe vom 26.10.2010 berichtet, mit einem neuen Management das Vertrauen der Anleger zurück zu erlangen. Aufgrund der massiven Rückgabewünsche ist dies nun aber gescheitert.

Die im Fonds noch verbliebenen 34 Immobilien sollen nun über einen Zeitraum von drei Jahren verkauft werden. Ferner ist geplant, die Erlöse mindestens halbjährlich an die Anleger auszuschütten. Derzeit ist aber noch nicht klar, welche Erlöse die Anleger letztendlich erhalten werden. Die Fondsanleger sind aber nicht rechtlos gestellt.

Jene Anleger, die sich am Morgan Stanley P2 Value beteiligt haben und sich fehlerhaft beraten fühlen, sollten mögliche Schadensersatzansprüche von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen lassen.

Im Rahmen einer Anlageberatung ist der Berater verpflichtet, auf die Risiken der Beteiligung hinzuweisen. Hierzu gehört ein mögliches Verlustrisiko sowie nach Auffassung von Rechtsanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich, die zahlreiche Fondsanleger vertritt, auch das Risiko, dass ein Fonds die Anteilsrücknahme aussetzen kann.

Unterbleibt eine derartige Aufklärung, so kann der Anleger grundsätzlich den Ersatz des gesamten ihm entstandenen Schadens verlangen.

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