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Agentur

Alpha Patentfonds: Kanzlei Jens Graf macht Schadensersatzansprüche geltend


27. Juli 2013, 18:23
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Die Zahl unzufriedener Anleger, die die Folgen provisionsgetriebener schlechter Beratungen von Banken und Sparkassen nicht mehr hinnehmen wollen, nimmt weiter zu. Viele machen mit Hilfe der Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte bereits erfolgversprechende Schadensersatzansprüche geltend. Das gilt auch für Anleger der Alpha Patentfonds GmbH & Co. KG.

Nehmen Sie gern unverbindlich Kontakt mit uns auf, wenn auch Sie die erfreuliche Entwicklung der Rechtsprechung nutzen wollen und fordern die Kurzinformation Alpha Patentfonds mit nützlichen Hinweisen an. In einem Orientierungsgespräch können wir Ihnen in der Regel bereits per Telefon eine erste Einschätzung der Möglichkeiten geben. Wenn Sie es genau wissen wollen, laden wir Sie ein, gleich wie folgt vorzugehen:

Viele Fondsanleger möchten wissen, welche Möglichkeiten konkret für sie selbst bestehen, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, ohne sich oft nicht zielführenden „Interessengemeinschaften“ oder angeblichen „Sammelverfahren“ anzuschließen. Um dies fallbezogen verlässlich beurteilen zu können, bitten wir, uns unverbindlich alle schriftlichen Unterlagen zuzusenden, die meist in einem bis mehreren Leitz-Ordnern verwahrt werden, zusammen mit einer (soweit erinnert) kurzen Schilderung der jeweiligen Beratungssituation, in der eine Sparkasse oder Bank die Empfehlung zur Zeichnung gegeben hat. Wer über eine Rechtsschutzversicherung verfügte, als er die Beteiligung zeichnete, sollte uns die entsprechenden Daten angeben, da in vielen Fällen ein Anspruch besteht auf Kostenübernahme.

Die Informationen, die wir den Unterlagen und Ihren Angaben entnehmen, genügen in aller Regel, um eine fundierte Empfehlung aussprechen und, soweit gewünscht, Angaben zu den zu erwartenden Kosten und Gebühren machen zu können. Wir teilen die Ergebnisse unserer Sichtung schriftlich mit. Kosten entstehen erst, wenn anschließend ein Mandat erteilt wird.

Mehr Infos auf www.vermoegensrekonstruktion.de

Jens Graf Rechtsanwälte
Königsallee 52 - 54
40212 Düsseldorf
TEL: 0211 86 32 25 25
FAX: 0211 86 32 25 55
www.jensgrafrechtsawaelte.de
E-Mail: @email

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