Direkt zum Inhalt
Nittel und Minderjahn | Rechtsanwälte

Anwaltskanzlei

Wölbern Invest Fonds Holland 64 - Hilfe für Immobilienfonds Anleger


16. Februar 2012, 11:58
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Schadenersatz wegen Prospektfehler

Für die Anleger völlig unerwartete Schwierigkeiten sind beim Wölbern-Fonds Holland 64 der Wölbern Invest aufgetreten. In einer Anlegerinformation der Vierundsechzigste IFH geschlossener Immobilienfonds für Holland GmbH & Co. KG wird den Investoren mitgeteilt, dass es eine Auseinandersetzung mit der finanzierenden Deutschen Genossenschafts-Hypothekenbank (DG Hyp) über die Bewertung der Immobilie gibt. Die DG Hyp hatte die an den Niederländischen Staat vermietete Fondsimmobilie in Haarlem neu bewerten lassen und war zu dem Ergebnis gekommen, dass im Darlehensvertrag vereinbarte Untergrenzen im Verhältnis von Immobilienwert zu Kredit (Loan to Value) durchbrochen wurden. Die Bank macht nunmehr entsprechend der Vereinbarungen im Darlehensvertrag Ansprüche gegen die Fondsgesellschaft geltend und fordert eine Sondertilgung in Höhe von 2,5 Mio. € von der Fondsgesellschaft. Grundsätzlich gewährend loan-to-value Vereinbarungen der finanzierenden Bank das Recht, vom Darlehensnehmer eine Sondertilgung zu verlangen, mit der das Verhältnis von Immobilienwert zu Darlehenssumme wieder in das vereinbarte Verhältnis gebracht wird.

Prospektfehler

Besonders brisant: Die entsprechenden Vereinbarungen im Darlehensvertrag sind im Fondsprospekt des Wölbern Fonds Holland 64 nicht erwähnt. Da diese Vertragsklauseln ganz erhebliche Auswirkungen sowohl auf die Liquiditätssituation des Fonds haben können, als auch bei Nichteinhaltung der Vereinbarung regelmäßig ein Sonderkündigungsrecht der Bank besteht, die dann das Fondsobjekt verwerten kann, hätte auf die Klauseln und ihre mögliche Auswirkung im Prospekt hingewiesen werden müssen. Dass dies unterschlagen wurde, stellt nach unserem Dafürhalten einen eklatanten Prospektfehler dar, der Schadenersatzansprüche der Anleger gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds begründet.

Schadenersatz wegen Beratungsfehlern

Außerdem hätten die Berater die Anleger im Beratungsgespräch auf diese Klauseln und die aus ihnen resultierenden Risiken hinweisen müssen, was ebenfalls nicht geschehen ist. Auch die Anlageberater haften deshalb den Anlegern auf Schadenersatz.

Möchten Sie wissen, welche Rechte Ihnen als Anleger des Wölbern Invest Fonds Holland 64 zustehen? Rufen Sie mich an, ich helfe Ihnen gerne.

Ihr Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Tino Ebermann
Heidelberg | Hans-Böckler-Straße 2 A | D-69115 Heidelberg | Tel.: 06221 915770
München | Residenzstraße 25 | D-80333 München | Tel.: 089 25549850
@email

mehr zu Wölbern Holland 64

Kontakt