Direkt zum Inhalt
schmallenberg.txt

Agentur

Widerruf von Darlehen mit dem Widerrufs-Joker


19. Februar 2015, 12:01
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Vorausgesetzt, dass eine Widerrufsbelehrung wirklich fehlerhaft ist, sollten Bankkunden in diesen "historischen Zinstief-Zeiten" die wirtschaftlichen Argumente, die für einen Widerruf sprechen, prüfen. Rechtsanwalt Heinrich, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei TILP: "Nach unseren praktischen Erfahrungen in der Kanzlei und auch entsprechend der statistischen Erhebungen der Verbraucherzentralen sind Widerrufsbelehrungen in rund drei von vier Fällen fehlerhaft." Bei für fehlerhaft befundenen Belehrungen zieht der "Widerrufs-Joker".

Widerrufen werden können laufende Finanzierungen ebenso wie bereits abgelaufene Darlehen oder Kredite, für die bereits ein Vorfälligkeitsentgelt geleistet wurde. In allen drei Fällen haben Bankkunden umfangreiche Ansprüche an ihre Bank. Es geht dabei um

•Auflösung des Vertrages
•Ersparen / Rückforderung der Vorfälligkeitsentschädigung
•Nutzungsentschädigung für geleistete Zahlungen / Zinsen
•Anpassung an den jeweils aktuellen marktüblichen Zins

Entgegen der landläufigen Meinung geht es beim Widerruf nicht nur um die Vorfälligkeitsentschädigung, vielmehr stehen den Bankkunden daneben weitergehende rechtliche Ansprüche zu.

Beim Widerrufs-Joker geht es darum, dass Verbraucher nach dem Gesetz und der Rechtsprechung häufig Darlehensverträge, insbesondere auch Immobiliendarlehen, noch heute widerrufen können, falls die Darlehen ab 2. November 2002 abgeschlossen wurden. Dazu gibt es eindeutige Entscheidungen des Bundesgerichtshofes, die allerdings erst durch die Entwicklung der historisch niedrigen Zinsen eine Bedeutung bekommen haben. Der Widerrufsjoker ist besonders für Baudarlehen interessant, da durch die lange Laufzeit gravierende Zinsniveau-Unterschiede auftreten. Grundsätzlich sind alle Verbraucherdarlehen widerrufbar, wenn die Widerrufsbelehrung nicht zulässige Formulierungen aufweist

Ein Widerruf von Immobiliendarlehen macht schon deshalb Sinn, weil sich die Darlehenszinsen im Laufe der letzten zehn Jahre stark nach unten entwickelt haben. Rechtsanwalt Alexander Heinrich: "Ein Ausstieg aus laufenden Darlehensverträgen ist normalerweise mit hohen Vorfälligkeitsgebühren, sprich Kosten für einen vorzeitigen Ausstieg, verbunden. Ein Widerruf erspart Ihnen das." Aber entgegen der landläufigen Meining müssen Banken ihren Kunden auch Nutzungsentschädigung leisten.

Auch bereits beendete Verträge können widerrufen werden. Heinrich: "Greift das Widerrufsrecht, ist die entrichtete Vorfälligkeitsentschädigung zu erstatten und daneben eine entsprechende Verzinsung geschuldet."

Übrigens: Verjährungsprobleme gibt es nicht, da Kunden das konkrete Widerrufsrecht nicht kannten und so die Widerrufsfrist niemals ausgelöst wurde.

Rechtsanwalt Alexander Heinrich ist bei TILP Ansprechpartner für das Thema "Widerruf von Verbraucherdarlehen".

TILP hat Informationen zum Thema auf http://www.tilp.de/widerruf-von-verbraucherdarlehen zusammengefasst.

TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Alexander Heinrich Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einhornstraße 21
D-72138 Kirchentellinsfurt
Telefon: + 49-7121-90909-0
Telefax: +49-7121-90909-81
E-Mail: @email
www.tilp.de

Kontakt