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Agentur

Steuerrecht: Strafbefreiende Selbstanzeige in 2015


22. November 2014, 11:28
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Die Bundesregierung wird grundsätzlich am Rechtsinstitut der strafbefreienden Selbstanzeige festhalten, aber Bedingungen sollen ab 2015 deutlich verschärft werden. Die Grenze für die strafbefreiende Selbstanzeige von jetzt noch 50 000 Euro auf 25 000 Euro abgesenkt werden. Bis zu diesem Betrag bleibt das angezeigte Steuervergehen straffrei, und es wird auch kein Strafzuschlag erhoben. Ab 25 000 Euro sollen gestaffelte Strafzuschläge erhoben werden. Bei einem Hinterziehungsbetrag bis 100 000 Euro soll ein Zuschlag von 10 Prozent fällig werden, ab 100 000 Euro bis zu eine Million Euro 15 Prozent und über einer Million Euro 20 Prozent.

Eine weitere wichtige Änderung, die 2015 bedacht werden muss ist die Verlängerung des Berichtigungszeitraum von bisher fünf auf zehn Jahre. Steuerhinterzieher, die von der Selbstanzeige Gebrauch machen wollen, müssen zu allen Steuerstraftaten einer Steuerart die Angaben in vollem Umfang berichtigen, ergänzen oder nachholen, und zwar für den Zeitraum der letzten zehn Jahre.

Wir zitieren Finanzminister Schäuble: „Wir haben zugleich Wünsche aus der Praxis nach mehr Rechtssicherheit im Bereich der Umsatzsteuervoranmeldung und der Lohnsteueranmeldung aufgegriffen und setzen sie mit dem Gesetzentwurf um. Wir stellen den Rechtszustand, wie er vor dem Schwarzgeldbekämpfungsgesetz galt, wieder her, sodass künftig erneut mehrfache Korrekturen bei den Voranmeldungen im Laufe eines Jahres möglich sein werden. Das ist sicherlich richtig. Diesbezüglich sind wir damals bei der Schwarzgeldbekämpfung ein Stück zu weit gegangen. Die Abgabe einer Selbstanzeige in Form der Umsatzsteuerjahreserklärung für ein abgelaufenes Jahr soll wieder unabhängig davon erfolgen können, ob die Umsatzsteuervoranmeldungen für das laufende Jahr fehlerhaft waren.“

Mit den Neuregelungen will man einen ausgewogenen Kompromiss von Verschärfung der Folgen einer Steuerhinterziehung und notwendigen Korrekturmöglichkeiten bei komplexen Voranmeldungen erreichen. Die strafbefreiende Selbstanzeige soll Steuerhinterziehern weiterhin einen Weg zurück in die Steuerehrlichkeit bieten. Schäuble: „Zugleich tragen wir mit der Verschärfung der Bedingungen dem Gerechtigkeitsempfinden Rechnung.“

Der Kölner Rechtsanwalt Sebastian Korts, Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Handel- und Gesellschaftsrecht trägt zu diesem sehr komplexen Thema vor.

Hier die Termine:

28.11.2014
Berlin Steuerstrafrecht
Juristische Fachseminare
08:30 bis 12:40 Uhr
Referent:
RA/FAStR/FAHuGR/MBA/M.I.Tax Sebastian Korts

12.12.2014
Bonn Steuerrecht
Juristische Fachseminare
16:30 bis 19:30 Uhr
Referent:
RA/FAStR/FAHuGR/MBA/M.I.Tax Sebastian Korts

13.12.2014
Frankfurt/Main Steuerrecht
Juristische Fachseminare
16:30 bis 19:30 Uhr
Referent:
RA/FAStR/FAHuGR/MBA/M.I.Tax Sebastian Korts

Interessenten sind herzlich willkommen, es wird um Anmeldung unter “Juristische Fachseminare” gebeten – http://www.juristische-fachseminare.de/
Weitere Informationen zu aktuellen Themen des Steuerrechts auf www.korts.de

Korts Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Sebastian Korts, MBA, M.I.Tax - Fachanwalt für Steuerrecht – Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Steuerstrafverteidiger
Alter Militärring 10
50933 Köln

Tel: +49 (0) 2 21 / 940 21 00
Fax:+49 (0) 2 21 / 940 21 01
@email
www.korts.de

Sebastian Korts ist Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht am Kanzleistandort Köln. Er ist Mitglied im geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im DAV und aktiv Vortragender deutschlandweit zu Themen des Steuerrechts und des nationalen wie internationalen Steuerstrafrechts.

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