Direkt zum Inhalt
schmallenberg.txt

Agentur

Schrottimmobilien: „Mitternachtsnotar“ zu Haftstrafe verurteilt


19. November 2013, 17:16
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Im Zusammenhang mit Schrottimmobilien verurteilte das Landgericht Berlin jetzt einen sogenannten „Mitternachtsnotar“ zu einer Haftstrafe. Das berichtet die Berliner Morgenpost. Nach Ansicht des Gerichts war der Notar zwar nicht in die betrügerischen Machenschaften der Immobilienkäufer verwickelt, hätte diese aber erkennen können.

Das LG Berlin verurteilte den Notar wegen Untreue und Beihilfe in zehn Fällen zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren. Obwohl der Notar nicht in den Immobilienbetrug verwickelt war, hieß es in der Urteilsbegründung, dass der Notar das Vermögen der Käufer der Schrottimmobilien nicht genügend geschützt habe.

Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden, zu dem Urteil: „Natürlich ist zunächst festzustellen, dass die ganz große Mehrheit der Notare sehr gewissenhaft arbeitet. Und genau auf diese Seriosität vertrauen auch die Anleger. Auf der anderen Seite sind aber auch die Betrüger, die ahnungslosen Käufern Schrottimmobilien mit windigen Versprechungen andrehen, auf Notare angewiesen, die den Kaufvertrag beurkunden. Daher gilt beim Immobilienkauf erhöhte Vorsicht und auf keinen Fall sollte sich ein Käufer zur Eile drängen lassen.“

Zwei Wochen sollten in der Regel mindestens zwischen Abschluss des Kaufvertrags und der notariellen Beurkundung liegen. „Zwei Wochen, die auch von Seiten den Käufers genutzt werden sollten“, so Cäsar-Preller. So rät der Jurist, die Immobilie vor dem Erwerb auf jeden Fall zu besichtigen – am besten mit einem Sachverständigen, der den Zustand des Gebäudes auch tatsächlich beurteilen kann. Außerdem sollte auch der Vertrag inhaltlich von einem Fachanwalt überprüft werden. „Das sind zumindest zwei Möglichkeiten, um später böse Überraschungen zu vermeiden. Denn es ist keineswegs die Aufgabe des Notars, die Immobilie in Augenschein zu nehmen“, erklärt Cäsar-Preller. Darüber hinaus müsse natürlich auch auf die Lage des Gebäudes schon im Hinblick auf die zu erwartenden Mieteinnahmen geachtet werden.

Auch für diejenigen, die schon auf Schrottimmobilien hereingefallen sind, kann es durchaus noch Hoffnung geben. „Wer eine Immobilie zu Anlagezwecken erwirbt, muss auch über die Risiken im Zusammenhang mit der Investition aufgeklärt werden. Zu diesen Risiken zählen u.a. schwankende Mieteinnahmen oder Leerstände. Ist diese Aufklärung nicht erfolgt, können möglicherweise Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden“, erläutert Cäsar-Preller.

Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/aktuelles/artikel/anlegerschutz/

Kanzleiprofil:
Seit nunmehr 17 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.
Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

Villa Justitia, Uhlandstraße 4
65189 Wiesbaden

Telefon: (06 11) 4 50 23-0
Telefax: (06 11) 4 50 23-17
Mobil: 01 72 - 6 16 61 03

E-Mail: @email
www.caesar-preller.de

Kontakt