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Bundespresseamt

Institution

Pressemitteilung: Auftaktveranstaltung der Regierungskommission „Sicherheitsgesetzgebung“ am 28. Januar 2013


28. Januar 2013, 15:39
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Am 28. Januar 2013, nimmt die Regierungskommission zur Überprüfung der Sicherheitsgesetzgebung in Deutschland nach dem 11. September 2001 ihre Arbeit auf. Die Auftaktveranstaltung in der Bundesakademie für Sicherheitspolitik (BAKS) wird vom Bundesminister des Innern, Dr. Hans-Peter Friedrich, und der Bundesministerin der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, geleitet werden.

Die Kommission hat die Aufgabe, die Entwicklung der Gesetzgebung zur Terrorismusbekämpfung in der Bundesrepublik Deutschland insbesondere seit dem 11. September 2001 aus rechtsstaatlicher Sicht rechtlich und rechtspolitisch zu bewerten. Dabei soll sie ermitteln, welche Schlussfolgerungen sich daraus für eine künftige gesetzliche Ausgestaltung und Absicherung der Aufgaben und Befugnisse der Sicherheitsbehörden auf Bundesebene ergeben.

Die Einrichtung der Regierungskommission war im August 2011 vom Bundeskabinett beschlossen worden. Auf Wunsch von Frau Bundeskanzlerin Angela Merkel werden die aktuellen Erkenntnisse nach der Aufdeckung der rechtsterroristischen Mordserie der „NSU“ mit einbezogen. Ein Vertreter der Bund-Länder-Kommission Rechtsextremismus ist daher bei den Sitzungen der Regierungskommission anwesend.

Bundesminister Dr. Hans-Peter Friedrich betont zum Auftakt der Kommissionsarbeit: „Die Regierungskommission hat die Aufgabe, die einschlägige Gesetzgebung losgelöst vom politischen Tagesgeschäft zu beleuchten. Wir erhoffen uns aus der Arbeit Hinweise darauf, welche zusätzlichen gesetzlichen Grundlagen und Werkzeuge unsere Sicherheitsbehörden im Kampf gegen jede Form des Terrorismus noch benötigen – rechtsstaatlich bedenkenlos, effizient und systematisch stimmig.“ Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sagte zur Einsetzung der Kommission: „Fokus der Untersuchung soll eine kritische Gesamtschau der verschiedenen Behörden und ihres Zusammenwirkens sowie der Entwicklung ihrer Aufgaben und Befugnisse sein, insbesondere unter dem Gesichtspunkt von Überschneidungen und Mehrfachzuständigkeiten. Im Zentrum wird auch die Entwicklung der Gesetzgebung zur Bekämpfung des Terrorismus stehen. Die Erkenntnisse werden in Empfehlungen für die Gesetzgebung und für die weitere Entwicklung der Sicherheitsstruktur in Deutschland münden, sowohl bezogen auf den Aufgabenzuschnitt der Behörden als auch auf ihre materiellen Befugnisse. Die Kommission wird auf Grundlage die Entwicklung der Eingriffsbefugnisse und ihrer rechtsstaatlichen Absicherung unter Berücksichtigung der Eingriffstiefe und Streubreite analysieren und kritisch bewerten.“

Der Regierungskommission gehören neben dem Bundesminister des Innern und der Bundesministerin der Justiz als hochrangige Experten Frau Generalbundesanwältin a.D. Professor Monika Harms, Herr Vizepräsident des Deutschen Bundestages a.D. Dr. Burkhard Hirsch, Herr Professor Dr. Heinrich Amadeus Wolff (Europa-Universität Viadrina, Frankfurt/Oder) und Herr Professor Dr. Matthias Bäcker, LL.M (Universität Mannheim) als wissenschaftliche Sachverständige und zudem je ein fachlich ausgewiesener Vertreter des Bundesministeriums des Innern und des Bundesministeriums der Justiz an.

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