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Ciper & Coll.

Anwaltskanzlei

Patientenanwälte Ciper & Coll. im Medizinrecht u Arzthaftungsrecht mit Vergleichsvorschlag erfolgreich vor Landgericht Wiesbaden


30. Juni 2018, 12:25
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Landgericht Wiesbaden:
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Komplikationen nach Kniegelenksarthroskopie, Landgericht Wiesbaden, Az.: 3 O 207/15

Chronologie:
Der Kläger stellte sich in der Praxis der Beklagten wegen anhaltender Kniebeschwerden vor. Dort erfolgte sodann eine Kniegelenksarthroskopie. Postoperativ traten beim Kläger starke Schmerzen, Schüttelfrost und Schwellungen an der operierten Stelle ein. Es waren fünf Folgeoperationen erforderlich.

Verfahren:
Das Landgericht Wiesbaden hat zunächst ein mikrobiologisches Gutachten eingeholt, nach dessen Vorlage das Gericht den Parteien einen Vergleichsvorschlag über eine pauschale Abfindung von 10.000,- Euro unterbreitete. Da der Kläger jedoch eine Summe von mindestens 25.000,- Euro erwartet, kam der Vergleich nicht zustande.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Das Gericht wird nunmehr ein weiteres chirurgisches Gutachten einholen. Sobald dieses vorliegt, besteht für beide Parteien erneut die Möglichkeit, sich über eine pauschale Abfindung zu einigen, stellt Rechtsanwalt Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht fest.
Über uns

Wir sind eine schwerpunktmäßig im Medizinrecht (im Bereich des
Arzthaftungsrechtes nur auf Patientenseite) bundesweit rechtsberatend tätige Kanzlei. Durch unsere Kanzleistandorte in Italien und Frankreich sind wir in der Lage internationale Rechtsberatung anzubieten.
Als Mitgesellschafter der „Europäischen Anwaltskooperation" EWIV steht uns darüber hinaus ein grenzüberschreitendes internationales Anwaltsnetzwerk zur Verfügung, dem zwischenzeitlich rund 50 Anwaltskanzleien weltweit angeschlossen sind.

Seit Gründung der Kanzlei am Standort Düsseldorf durch Herrn Rechtsanwalt Dr. Dirk Christoph Ciper, LL.M. im Jahre 1995 ist ein junges dynamisches Team herangewachsen.

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