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Anwaltskanzlei

IVG Euroselect Zwölf (“London Wall“) - Erfolg für Anleger: LG Essen verurteilt Commerzbank zu Schadensersatz


10. April 2015, 10:20
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Berlin, 09.04.2015 – Nachdem bereits mehrere Gerichte Banken wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit dem IVG Euroselect 12 verurteilt haben, erging nunmehr auch vor dem Landgericht Essen ein Urteil gegen die Commerzbank zugunsten eines von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anlegers. Rechtsanwältin Danijela Rajic von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in Berlin, München und Zürich, die in zahlreichen Verfahren IVG - Anleger vertreten hat, erwartet weitere positive Urteile, nachdem noch eine ganze Reihe Klageverfahren von Anlegern des IVG Euroselect Zwölf bei Gerichten anhängig sind.

Der Fonds, der in das Londoner Bürogebäude „THE WALL“ investiert hat, befindet sich in einer erheblichen Schieflage. Die Gründe sind im baldigen Auszug des Hauptmieters und der Schwierigkeiten bei der Anschlussvermietung zu suchen. Hinzu kommen Fallstricke in den Bedingungen des Darlehensvertrages, den die Fondsgesellschaft abgeschlossen hatte.

Die Fondsgesellschaft finanzierte THE WALL nicht nur über die eingenommenen Anlegergelder, sondern nahm darüber hinaus ein Darlehen in beträchtlicher Höhe auf. Der Darlehensvertrag sieht eine regelmäßige Wertermittlung des Gebäudes vor, gewisse Beleihungswertgrenzen dürfen nicht überschritten werden. Fallende Preise auf dem Londoner Immobilienmarkt und die Vermietungssituation führten jedoch dazu, dass die Beleihungswertgrenze überschritten wurde, weshalb der Fonds trotz noch fast voll vereinnahmter Mieten keine Ausschüttungen mehr leisten kann. Zwischenzeitlich wurde auf Druck der Banken ein Verkauf des Objekts beschlossen.

Die Commerzbank ihrerseits hat für die Vermittlung der Beteiligungen erhebliche Provisionen und Rückvergütungen vereinnahmt. Das Landgericht Essen stellte fest, dass die Bank den Anleger hierüber pflichtwidrig nicht korrekt informiert hatte und sprach ihm deshalb einen auf eine Rückabwicklung des Beteiligungserwerbs gerichteten Schadensersatzanspruch gegen die Bank zu.

Eine ganze Reihe von Anlegern sah sich im Vorfeld ihrer Zeichnung nicht richtig aufgeklärt und entschloss sich zu einer gerichtlichen Geltendmachung ihrer Schadensersatzansprüche. Mit Erfolg, wie die Urteile zeigen.

Rechtsanwältin Rajic hält das Risiko für die Anleger des Fonds nach wie vor für hoch, ihre Einlage in weiten Teilen, wenn nicht gar vollständig zu verlieren. Sie rät den Anlegern dazu, auf keinen Fall untätig bleiben, sondern zeitnah prüfen lassen, ob im individuellen Fall mit Erfolg Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Schon im nächsten Jahr droht den Anlegern die absolute Verjährung ihrer Ansprüche, diese tritt auf den Tag genau 10 Jahre nach der Zeichnung der jeweiligen Beteiligung ein. Wer also darüber nachdenkt Klage einzureichen, sollte dies unbedingt vorher tun.

Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines etwaigen Prozesses wegen fehlerhafter Anlageberatung.

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