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Agentur

Gewerbeauskunft-Zentrale: „Düsseldorfer Urteil besagt nur wenig“


14. September 2013, 10:41
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Rechtsanwalt Henning Lüdecke, der seit Jahren Betroffene vertritt, welche in die Vertragsfalle der Gewerbeauskunft-Zentrale geraten sind, sieht sich aktuell mit einer drastischen Zahl an Anfragen konfrontiert.

Über die Internetseite www.abmahnhilfe24.de melden sich insbesondere nach dem Düsseldorfer Urteil vom 31.07.2013 betroffene Gewerbetreibende. Sie erfragen, ob sich durch das Düsseldorfer Urteil zu Gunsten der Gewerbeauskunft-Zentrale die Sach- und Rechtslage tatsächlich geändert habe, wie dies die Gewerbeauskunft-Zentrale in der neuerlichen Mahnwelle darstellt.

Rechtsanwalt Lüdecke: "Das neuerliche Urteil besagt nur wenig zu der Frage, ob tatsächlich Zahlungen an die Gewerbeauskunft-Zentrale geleistet werden müssen, wenn man auf das vermeintliche Angebotsschreiben hereingefallen ist. Dies haben wir bereits auf unserer Internetseite besprochen (Anm.: den Artikel finden Sie unter http://www.abmahnhilfe24.de/branchenbuch-abzocke/gewerbeauskunft-zentra…). Wenn man sich als Betroffener mit allen zur Verfügung stehenden Abwehrrechten gegen den vermeintlichen Vertrag zur Wehr gesetzt hat, hat man wenig zu befürchten.“. Lüdeckes Kanzlei hat selbst nach dem Düsseldorfer Urteil in Gerichtsverfahren gegen die Gewerbeauskunft-Zentrale gewonnen. Auch diese Verfahren liefen übrigens vor der Düsseldorfer Gerichtsbarkeit. Lüdecke: "Wir, bzw. unsere Mandanten, lassen sich nicht von den Drohgebärden der Gewerbeauskunft-Zentrale einschüchtern. Unsere Erfahrungen zeichnen ein gänzlich anderes Bild, als es die Gewerbeauskunft-Zentrale mit Ihren Mahnschreiben zu suggerieren versucht."

Tatsache ist laut Lüdecke, dass sich gegen die Forderungen der Gewerbeauskunft-Zentrale rechtzeitig und vor allem rechtssicher zur Wehr gesetzt werden sollte. Ist das Kind, etwa durch das versäumen von Fristen, welche für das Erheben von Abwehrrechten bestehen können, oder sonstiger Handlungen mit negativer Auswirkung, wie z.B. Zahlungen oder Zugeständnisse zum Vertrag, erst einmal in den Brunnen gefallen, kann eine Verteidigung gegen die Ansprüche der Gewerbeauskunft-Zentrale erschwert sein. Rechtsanwalt Lüdecke ist aber der Meinung, dass bei professioneller und rechtzeitiger Begleitung der Abwehr der Forderungen ein Gerichtsverfahren seitens der Gewerbeauskunft-Zentrale nicht gewagt wird. Lüdecke: "Es ist in keinem der von uns vertretenen Fälle je dazu gekommen, dass die Gewerbeauskunft-Zentrale unseren Mandanten auf Zahlung verklagt hat. Man weiß dort sehr genau, wann der Gang vor Gericht keine Erfolgsaussichten mehr hat."

Weiter Infos hier: http://www.abmahnhilfe24.de/branchenbuch-abzocke/hilfe-bei-abzocke-der-…

Hier Infos als pdf downloaden: http://www.abmahnhilfe24.de/uploads/2013/08/Gewerbeauskunft-Zentrale.pdf

Kanzlei LF legal Lüdecke & Fritzsch Rechtsanwälte
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