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Agentur

Geschwindigkeitsverstoß: Führerschein kann nach dem neuen Punktesystem schneller weg sein


21. März 2014, 14:36
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Geschwindigkeitsverstöße zählen zu den häufigsten Verkehrsdelikten in Deutschland. Nach der Reform des Punktesystems zum 1. Mai 2014 sollten Temposünder den Fuß schneller vom Gas nehmen, denn der Führerschein ist schon bei 8 Punkten weg.

Nach der Umstellung des Punktesystems in Flensburg gibt es nicht mehr wie bisher 18 Punkte, sondern nur noch 8. Wer diese Grenze erreicht, ist seinen Führerschein los. Gleichzeitig werden aber nur noch verkehrssicherheitsgefährdende Verstöße mit Punkten geahndet und viele Delikte werden mit weniger Punkten als bisher geahndet. „Viele Delikte, aber nicht alle“, ergänzt Rechtsanwalt Oliver Dietrich, Fachanwalt für Verkehrsrecht. Besonders differenziert ist die Situation bei Tempoverstößen zu betrachten.

Beispiel: Wer innerhalb einer Ortschaft 21 bis 25 km/h zu schnell unterwegs war, wurde nach dem alten System mit einem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg bestraft. Genau die gleiche Regelung gilt auch nach dem neuen System. Fazit: Der Führerschein ist bei solchen Tempoverstößen viel schneller weg. Wer aber 26 bis 30 km/h innerorts zu schnell unterwegs ist, wird nach dem alten System mit drei Punkten, nach der neuen Regel aber nur mit einem Punkt bestraft.

„Das kann für laufende Bußgeldverfahren Bedeutung haben“, so Fachanwalt Dietrich. „Wer 21 bis 25 km/h zu schnell war, sollte dafür sorgen, dass der Eintrag noch vor dem 1. Mai erfolgt. Wer aber die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 26 bis 30 km/h überschritten hat, ist möglicherweise mit dem Punkteeintrag nach dem neuen System besser bedient. Dann sollte das Bußgeldverfahren eher so verzögert werden, dass die Rechtskraft und damit auch der Punkteeintrag erst nach dem 1. Mai erfolgt.“ Grundsätzlich ist aber im Einzelfall zu prüfen, welche „Taktik“ für den Kraftfahrer die bessere Alternative ist.

Darüber hinaus ist auch zu bedenken, dass sich die Tilgungsfristen für die Punkte ab dem 1. Mai 2014 zwar verlängern, die Tilgungshemmung für ältere Punkteinträge bei einem neuerlichen Verstoß aber entfällt.

Mehr Informationen zum neuen Punktesystem im Fahreignungsregister, den Tilgungsfristen und den Möglichkeiten der Verkehrsteilnehmer zum Punkteabbau sind online unter: www.neues-punktesystem.de abrufbar.

Kanzlei Fenderl & Dietrich
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