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Bundespresseamt

Institution

Altersvorsorge-Gesetz: Neue Impulse für Altersvorsorge


07. Juni 2013, 12:41
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Die private Altersvorsorge wird attraktiver und transparenter: insbesondere durch ein neues Produktinformationsblatt zum besseren Angebotsvergleich und durch Vereinfachungen bei der Eigenheimrente.

Der Bundesrat hat heute der von der Bundesregierung im Herbst 2012 auf den Weg gebrachten Reform der privaten Altersvorsorge zugestimmt. Damit haben Bundestag und Bundesrat den Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses angenommen.

Vergleichen per Produktinformationsblatt
Eingeführt wird ein Produktinformationsblatt für alle Produktgruppen zertifizierter steuerlich geförderter Altersvorsorge-Verträge. Es soll Verbrauchern in gebündelter, leicht verständlicher und standardisierter Form einen Produktvergleich ermöglichen. Gleichzeitig erhöht es den Wettbewerbsdruck im Hinblick auf eine möglichst geringe Kostenbelastung der angebotenen Produkte.

Verbesserter Erwerbsminderungsschutz
Versicherte können Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung zukünftig besser geltend machen. Die jetzt geltenden engen Voraussetzungen im Rahmen von Altersvorsorge-Verträgen werden erweitert. Auch die Absicherung gegen Berufs- beziehungsweise Erwerbsunfähigkeit mit einer lebenslangen Leistung wird künftig steuerlich gefördert.

Eigenheimrente vereinfacht
Bei der Eigenheimrente ("Wohn-Riester") wird es künftig in der Ansparphase jederzeit möglich sein, Kapital zu entnehmen. Bisher geht dies nur bei so genannten Kombiverträgen. Die Eigenheimrente wird an dieser Stelle deutlich vereinfacht und für die Sparer verständlicher.
Förderung von Wohnungsumbau im Alter

Derzeit darf das Kapital aus einem Wohn-Riester-Vertrag nur für den Erwerb, den Bau oder die Entschuldung (Tilgung) einer selbst genutzten Wohnimmobilie eingesetzt werden, nicht aber für eine Modernisierung. Künftig werden auch Umbauten, die Barrieren reduzieren, in die Eigenheimrenten-Förderung einbezogen.

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