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einstufungshilfe.de: Neues Portal unterstützt bei der Einstufung nach HMB-W und HMB-T


19. März 2014, 10:52
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Webbasierte Lösung zu Ermittlung von Leistungen für Menschen mit geistigen, körperlichen oder seelischen Behinderungen optimiert

einstufungshilfe.de: Neues Portal unterstützt bei der Einstufung nach HMB-W und HMB-T

Osnabrück. Welche Hilfestellungen sind für Bewohner von Einrichtungen für Menschen mit geistigen, körperlichen oder seelischen Behinderungen die geeigneten Hilfen? Für die oftmals aufwändige Ermittlung des Bedarfs im Rahmen der „Hilfe für Menschen mit Behinderungen – Wohnen“ (HMB-W©) gibt es jetzt mit der Webseite www.einstufungshilfe.de eine optimierte und in der Basisvariante kostenlose Unterstützung, mit der die Anwender erheblich Zeit sparen können. Auch für die „Hilfe für Menschen mit Behinderungen – Tagesstruktur“ (HMB-T©) können Sozialhilfeträger und Leistungserbringer das Portal nutzen.

„Es handelt sich bei unserem System um eine sehr einfache und übersichtliche Hilfestellung für Einstufungen nach den HMB-W- und HMB-T-Verfahren. Die Anwender finden hier nicht nur ein äußerst transparentes Punktesystem für die Bedarfsermittlung, sondern auch verbindliche Texte zur Unterstützung beim Herstellen des Einvernehmens“, erklärt Alexander Franksmann, Geschäftsführer des Osnabrücker Software-Spezialisten BIG 5 Concepts GmbH, die die Lösung entwickelt hat. Das Portal fußt auf den Verfahren nach Dr. Heidrun Metzler von der Eberhard-Karls-Universität Tübingen und ist analog zu den offiziellen Niedersächsischen Anwendungshinweisen zum HMB-W-Verfahren und HMB-T Verfahren aufgebaut.

Kostenlose Grundversion für HMB-W-Einstufung

Die Nutzung des HMB-W Online-Formulars ist in der Grundversion kostenfrei. Hier können z.B. Betreiber von Wohnheimen für Behinderte alle Faktoren detailliert erfassen und mit dem allgemeingültigen Punktesystem bewerten. Die einzuschätzenden Lebensbereiche sind: Alltägliche Lebensführung, individuelle Basisversorgung, Gestaltung sozialer Beziehungen, Teilnahme am kulturellen und gesellschaftlichen Leben, Kommunikation und Orientierung, Emotionale und psychische Entwicklung sowie Gesundheitsförderung und -erhaltung. Dabei reicht die Bewertungsskala jeweils von Stufe A (keine Hilfe erforderlich bzw. gewünscht) bis Stufe D (umfassende Hilfestellung / intensive Anleitung und Begleitung erforderlich).
Aufgrund der hohen Transparenz und Allgemeingültigkeit können Leistungsträger wie z.B. Kommunen und Leistungserbringer einstufungshilfe.de beispielsweise bei dem Herstellen des Einvernehmens nutzen, um eine einheitliche Beurteilungsgrundlage zu erhalten.

Leistungspakete nach individuellem Bedarf buchbar

Zusätzliche Funktionalitäten – wie das Speichern der Informationen, das Erstellen von individuellen Berichten in verschiedenen Formaten sowie die Verwendung des HMB-T-Formulars etc. – können in verschiedenen Leistungspaketen hinzu gebucht werden.
„Um allen Anforderungen in der Praxis gerecht zu werden“, so Alexander Franksmann weiter, „ist unter einstufungshilfe.de zu jedem Item eine verbindliche Textfassung zu finden, die die Argumentation wesentlich erleichtert. Darüber hinaus haben wir das System so gestaltet, dass es um individuellen Textbausteine erweitert werden kann, die die spezifischen Merkmale widerspiegeln.“ Zugeschnitten auf die jeweilige Institution, können in diesem System zudem einheitliche Strukturen eingerichtet werden. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass auch bei Bearbeitungen durch verschiedene Mitarbeiter eines Hauses die Durchgängigkeit in der Argumentation und die Vergleichbarkeit innerhalb der einstufenden Einrichtung gewährleistet bleiben.

Aktueller Blog hält Anwender auf dem Laufenden

Um den Wissenstransfer innerhalb der Nutzergruppe zu verbessern, hat BIG 5 Concepts in dem Portal außerdem einen kontinuierlich aktualisierten Blog eingerichtet. Er weist regelmäßig auf Neuerungen hin und liefert praxisnahe Tipps. Nutzer können die Blogs kommentieren und damit zusätzliches Know-how einbringen.

Weitere Infos: www.einstufungshilfe.de; http://blog.b5c.eu/

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