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Bundespresseamt

Institution

Bundeskabinett billigt Bericht zur Kulturarbeit nach dem Bundesvertriebenengesetz


06. Juni 2013, 14:55
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Kulturaustausch mit ehemaligen deutschen Siedlungsgebieten in Osteuropa ist Beitrag zum Zusammenwachsen Europas und zur Versöhnung

Das Bundeskabinett hat heute den von Kulturstaatsminister Bernd Neumann vorgelegten Bericht über die Maßnahmen zur Förderung der gemäß § 96 (BVFG) in den Jahren 2011 und 2012 gebilligt.

Der Staatsminister erklärte: „Aufgrund von §96 fördern wir vielfältige Institutionen und Projekte, die das Kulturerbe der früheren deutschen Ost- und Siedlungsgebiete erhalten, vermitteln und erforschen. Deutsche Bewohner haben jahrhundertelang die Kultur und Geschichte dieser Regionen geprägt. Es handelt sich also um ein großes Erbe deutscher und europäischer Geschichte und Kultur, das wir heute, mehr als 20 Jahre nach Ende der kommunistischen Herrschaft, gemeinsam mit unseren Partnern im östlichen Teil Europas erschließen können. Inzwischen hat auch das nachkommunistische östliche Europa dieses Erbe für sich entdeckt und begegnet ihm mit großer Wertschätzung. Hieraus ergeben sich vielfältige Anknüpfungspunkte für fruchtbare Kooperationen, aber auch für versöhnende Projekte im Umgang mit teils belasteten geschichtlichen Erfahrungen. Dies alles bereichert den europäischen Kulturraum und dient der Entfaltung einer offenen Erinnerungskultur, aus der verbindende Elemente einer gemeinsamen europäischen Identität gewonnen werden.“

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert dauerhaft insgesamt 14 Einrichtungen – zum Teil gemeinsam mit den Ländern – dies sind 7 Museen, 3 Wissenschaftseinrichtungen, drei Kultureinrichtungen und die Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung. Hinzu kommt das Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa in Oldenburg.

Der Kulturstaatsminister wies darauf hin, dass die Mittel seit seinem Amtsantritt 2005 bis heute dauerhaft um mehr als 30 Prozent erhöht werden konnten. Bernd Neumann erinnerte daran, dass auf den Tag genau vor 60 Jahren das BVFG in Kraft getreten ist: „Der Gesetzgeber hat damals mit Weitblick gehandelt. Es war visionär, dass der Kulturauftrag nach dem Bundesvertriebenengesetz auf das Kulturgut historischer Regionen und nicht allein des deutschen Volkes bezogen wurde. Das Ausland ist ausdrücklich mit einbezogen worden. Dies hat einer erfreulich intensiven grenzüberschreitenden Zusammenarbeit den Weg gewiesen.“

Unter dem Leitmotiv Deutsches Kulturerbe pflegen – europäische Relevanz entfalten informiert der vorgelegte Bericht über die Initiativen und Entwicklungen in den Jahren 2011 und 2012. Er stellt die Arbeit der vom Bund dauerhaft geförderten Museen, Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen vor, die sich mit dem kulturellen Erbe der historischen Provinzen wie Neumark, Pommern, Ostpreußen, Schlesien und Westpreußen sowie der Siedlungsgebiete der Deutschen in Böhmen und Mähren, der Russlanddeutschen, der Banater Schwaben, Bessarabiendeutschen, Deutschbalten, Donauschwaben, Karpatendeutschen und Siebenbürger Sachsen befassen. Gefördert werden auch wissenschaftliche Projekte, denkmalpflegerische Maßnahmen und Projekte des Kulturaustauschs.

Ein besonderes Augenmerk gilt dem Aufbau der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung in Berlin. Mit der einstimmigen Verabschiedung der Ausstellungskonzeption im Stiftungsrat und dem Abschluss des Architektenwettbewerbs für die Umgestaltung des historischen Deutschlandhauses wurden wichtige Ziele erreicht. Die Veranstaltung zum Baubeginn wird mit der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, am Dienstag, den 11. Juni 2013, erfolgen. Damit konnte eines der wichtigen erinnerungspolitischen Vorhaben der Bundesregierung der letzten Jahre auf den Weg gebracht werden.

Mit der Realisierung eines Akademischen Förderprogrammes wurde ein neuer wissenschaftlicher Schwerpunkt gesetzt. Er zielt auf eine stärkere Verankerung der Thematik an den Universitäten und die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses ab. Viele junge Wissenschaftler konnten durch das Programm für dieses Themengebiet gewonnen werden. 2012 wurden zudem zwei Juniorprofessuren an der Universität Tübingen und der Technischen Universität Berlin eingerichtet.

Das Volumen der Kultur- und Wissenschaftsförderung des Bundes nach § 96 BVFG betrug im Berichtszeitraum 2011 und 2012 insgesamt 32,4 Millionen Euro. Die Bundesregierung ist verpflichtet, dem Deutschen Bundestag über die Ergebnisse regelmäßig zu berichten. Der heute beschlossene Bericht knüpft an den Bericht über die Jahre 2009 und 2010 an.

Der Bericht ist unter www.kulturstaatsminister.de veröffentlicht.

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