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8ack GmbH | Active Defense for Datacenters

Unternehmen

FIT 4.1 - Alarmsysteme für KRITIS-Unternehmen nach IT-Sicherheitsgesetz


23. Juli 2015, 17:08
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Das neue IT-Sicherheitsgesetz verpflichtet Betreiber kritischer IT-Infrastruktur (KRITIS) zu umfangreichen Maßnahmen, um sich gegen Cyber-Bedrohungen und Angriffe aus dem Internet zu schützen. Weitere Regelungen betreffen Meldepflichten über erfolgte Angriffe. Die 8ack GmbH unterstützt die Unternehmen bei der Erfüllung rechtlicher Rahmenbedingungen und beim Schutz vor DDoS-Cyber-Attacken. Mit FIT 4.1 erhalten diese die Möglichkeit, 24/7 über Cyberangriffe per Email, SMS, Mobile App oder einen Kanal ihrer Wahl informiert zu werden und Compliance mit den rechtlichen Anforderungen zu wahren.

FIT 4.1 - Alarmsysteme für KRITIS-Unternehmen nach IT-Sicherheitsgesetz

Bei Bedarf unterstützt die 8ack GmbH die Unternehmen selbstverständlich bei Notfällen und der Implementierung von Schutzmaßnahmen gegen DDoS-Cyber-Bedrohungen.

Mit FIT 4.1 erhalten die Firmen ein der BSI-Vorgabe entsprechendes Werkzeug, das ihnen bei einem Cyber-Angriff gegen deren IT-Infrastruktur gesicherte Meldungen zukommen lässt. Wie ein Feuermelder sorgt FIT 4.1 für eine unverzügliche Alarmierung bei einem Cyber-Angriff: Die Reaktionszeit wird verkürzt und potentieller Schaden minimiert.

Das System bietet die folgenden Features:
1. DDoS-Angriffserkennung und Alarmierung in Echtzeit, unabhängig von der eigenen Infrastuktur via EMail, SMS, Mobile App
2. Erkennung von Angriffen gegen erweiterte Infrastrukturanbieter (Email, Internet-Provider, Remote-Sites)
3. Erkennung von erfolgreichen Angriffen (Down)
4. Auf Wunsch: anonymisierte, automatisierte Meldung an das BSI
5. Risikoanalyse für die Kernelemente der Internet-Infrastuktur
6. Beratung und Unterstützung bei DDoS-Schutzmaßnahmen
7. keine zusätzliche Software oder Hardware-Installation notwendig, FIT 4.1 ist innerhalb weniger Minuten bereit zum Einsatz

Kontakt
Björn Christiansen
0431 55 68 348