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Agentur

Fehlerhafte Bandscheibenprothesen des Herstellers Ranier Technology – Schadensersatz und Schmerzensgeld


18. Dezember 2015, 16:00
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Nach Angaben der Kaufmännische Krankenkasse in Hannover sollen über 11.000 Bandscheibenprothesen des britischen Herstellers Ranier Patienten eingesetzt worden sein. Die Ranier Technology Ltd. hatte im Februar und April 2014 zu einigen Chargen der Cadisc-L-Wirbelsäulenersatzsysteme eine dringende Sicherheitsmitteilung herausgegeben bzw. entsprechende Rückrufe veranlasst. Ein Nachlassen des Leistungsverhaltens der Bandscheibenprothese soll zwischen drei und vier Jahren nach der operativen Einsetzung eintreten. Dabei könne es zu einem deutlichen Verlust an Bandscheibenhöhe und einer Wanderung der Prothese kommen. Der Hersteller ist mittlerweile insolvent. Betroffen sind u.a. Patienten des Klinikums Leer, die bereits von der Klinik über die Problematik informiert worden sind. Nach einer Pressemitteilung des Klinikums Leer sollen Patienten betroffen sein, die mit Prothesen versorgt wurden, die im letzten Quartal 2010 und ersten Quartal 2011 produziert worden sind. Dies betreffe 48 Patienten im Klinikum Leer. Auch andere Kliniken dürften bei der Anzahl der implantierten Bandscheibenprothesen betroffen sein.

Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche
Für die betroffenen Patienten stellt sich die Frage, gegen wen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend gemacht werden können.

Ansprüche gegen den Hersteller Ranier Technology Ltd.
In Betracht kommen zunächst Ansprüche gegen den britischen Hersteller Ranier Technology Ltd., der allerdings insolvent ist. Hier stellt sich die Frage, ob gegebenenfalls eine Haftpflichtversicherung existiert bzw. eingreift.

Ansprüche gegen Klinikum und Ärzte
Darüber hinausgehend können Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegen das Klinikum und die behandelnden Ärzte bestehen. Werden fehlerhafte Bandscheibenprothesen eingesetzt, kommt insbesondere eine Haftung der behandelnden Ärzte und des Krankenhauses unter dem Gesichtspunkt des Behandlungsfehlers in Betracht.

Wir beraten betroffene Patienten gern in einem ersten unverbindlichen persönlichen oder telefonischen Gespräch. Ansprechpartnerin ist Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann unter der Tel.-Nr. 0421-246850. Anmeldungen zu persönlichen Terminen können gerne auch auf unserer Homepage oder per Email (@email) vorgenommen werden.

Mehr Informationen: http://medizinrecht-hahn.de/

Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RAin Dr. P. Brockmann
Marcusallee 38
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Fon: +49-421-246850
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