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Beitragshöhen der Gesetzlichen Krankenkassen ändern sich zum 01. Januar 2015


04. November 2014, 14:57
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Am 05. Juni diesen Jahres wurde von der Bundesregierung ein Gesetz beschlossen, welches sich GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz, kurz FQWG nennt. Dieses soll den Wettbewerb unter den gesetzlichen Krankenkassen stärken.

Die Grundlage sei die Überlegung, so Bundesgesundheitsminister Herrmann Gröhe, dass die Gesellschaft immer älter wird und die Ausgaben für die Gesundheitsversorgung stetig steigen werden. Wenn wir weiterhin eine hochwertige Versorgung sicherstellen wollen, ohne die Mitglieder der Krankenkassen über Gebühr zu belasten, muss man die Finanzstruktur der Gesetzlichen Kassen nachhaltig festigen. Mit dem Beschluss der Neuregelungen soll die Gesetzliche Krankenkasse für die Zukunft gefestigt werden. Die Bundesregierung erhofft sich einen fairen Wettbewerb zwischen den Kassen. Zudem soll es auch einen positiven Effekt auf die zukünftige Qualität der Versorgung haben. Davon profitieren die Versicherten und so soll es sein.

Die Beitragssätze werden angepasst.

Ab dem 01. Januar 2015 gehen die Gesetzlichen Krankenkassen mit neuen Beiträgen ins Rennen und diese müssen sie, in den noch verbleibenden Wochen, bis zum Jahresende festlegen. Der allgemeine Beitragssatz wird zu diesem Datum von momentan 15,55 auf 14,6 % herabgesetzt. Der bisher mitgliederbezogene Beitragssatzanteil von 0,9% entfällt zukünftig. Um diese Differenz auszugleichen, können sie diese einkommensabhängig durch Zusatzbeiträge erheben. Dadurch sind die Kassen freier in der Beitragsberechnung.

Ein weiterer Punkt des Gesetzes ist die Optimierung des Morbi-RSA, oder auch „morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich“. Damit meint man die gerechte Verteilung der Gelder aus staatlichen Gesundheitsfonds. Dadurch soll den Krankenkassen, die vorwiegend behandlungsintensivere Mitglieder haben, prozentual mehr Geld aus den Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt werden.

Jedes Mitglied der Krankenkasse hat ein Sonderkündigungsrecht.

Ab eintreten des Gesetzes hat jedes Mitglied ein Sonderkündigungsrecht und kann die Kasse wechseln, sollte die Kasse Ihre Zusatzbeiträge erhöhen oder wenn zusätzliche erhoben werden sollen. Dies soll die Krankenkassen motivieren, die Zusatzbeiträge möglichst niedrig zu halten, gut zu wirtschaften und gleichzeitig eine gute Versorgung anzubieten. Eine zusätzliche Neuerung ist, dass die Kasse bei einer erstmaligen Erhöhung oder Erhebung eines Zusatzbeitrages auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen muss. Gleichzeitig ist sie verpflichtet auf ein Informationsangebot des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen hinzuweisen, in dem auf die Beiträge für die Zusatzleistungen der Mitbewerber hingewiesen wird.

Mit Ablauf diesen Jahres müssen sich also die 132 bestehenden Gesetzlichen Krankenkassen entscheiden, wie und wodurch sie sich von Ihren Mitbewerbern unterscheiden wollen.

Durch das neue Gesetz besteht nun die Möglichkeit, dass Ihre Krankenkasse neue Zusatzbeiträge erhebt oder ihre bestehenden Zusatzleistungen erhöht. Für beide Fälle raten wir Ihnen, Ihre Versicherungsleistungen genau mit den Leistungen anderer Kassen zu vergleichen. Im Besten Fall können Sie Geld sparen und dieses dann in eine private Krankenzusatzversicherung investieren um sich so den vollen Leistungsumfang zu sichern.

Kontakt
Daniel Middendorf
0551 900 378 44