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Ciper & Coll.

Anwaltskanzlei

Anwälte Ciper & Coll. erneut erfolgreich vor dem Landgericht Münster


18. März 2019, 15:36
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Landgericht Münster
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Tod durch nicht diagnostiziertes Bronchialkarzinom, 35.000,- Euro; LG Münster, Az.: 108 O 57/15:

Anwälte Ciper & Coll. erneut erfolgreich vor dem Landgericht Münster

Chronologie:
Die zwischenzeitlich verstorbene Patientin litt Anfang 2013 an einem länger anhaltenden Husten. Es wurde ein Röntgenbild des Thorax erhoben, welches ein unklares zentrales Infiltrat im Bereich des rechten Mittelfeldes zeigte. Ein weiterer CT-Befund schloss einen tumorösen Prozess nicht sicher aus. Es folgten röntgenologische Kontrollen, eine therapeutische Maßnahme erfolgte jedoch nicht. Erst, nachdem die Beeinträchtigungungen anhielten, begab sich die Patientin in eine pneumologische Fachklinik, wo mittels einer CT-Diagnostik ein Bronchialkarzinom festgestellt wurde, das bereits zu Metastasen geführt hatte. Die Patientin verstarb kurze Zeit später.
Verfahren:
Bereits vor dem Verfahren war die Gutachterkommission der zuständigen Ärztekammer mit dem Vorfall befasst und hatte im Ergebnis eine ärztliche Fehlleistung festgestellt. Dennoch war der Haftpflichtversicherer der Beklagten nicht bereit, in eine Regulierung einzutreten, so dass eine gerichtliche Inanspruchnahme erforderlich war. Nach Abschluss der Beweisaufnahme einigten sich die Parteien auf eine pauschale Regulierungssumme von 35.000,- Euro.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Beim Vorliegen eines Befunderhebungsfehlers kehrt sich die Beweislast in einem Arzthaftungsprozess zu lasten der Behandlerseite um. Dementsprechend hätte der verklagte Radiologe beweisen müssen, dass der Krankheitsverlauf der verstorbenen Patientin derselbe gewesen wäre, wenn die Karzinomerkrankung frühzeitiger erkannt worden wäre. Einen entsprechenden Beweis kann er natürlich nicht erbringen, so dass der Prozess zugunsten des klagenden Ehemannes der verstorbenen Patientin entschieden wurde, stellt RA Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht heraus.

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