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CLLB Rechtsanwälte

Anwaltskanzlei

Victory Medienfonds: Verjährung von Schadensersatzansprüchen droht endgültig zum 31.12.2011 – letzte Chance für die Anleger


15. November 2011, 16:43
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

CLLB Rechtsanwälte erstreiten vor dem Landgericht Urteil auf Rückabwicklung des Beteiligungserwerbs gegen den Anlageberater

Berlin, 15.11.2011 – Mit Urteil vom heutigen Tage verurteilte das Landgericht Lüneburg eine Anlageberatungsgesellschaft, die dem von CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger in den Jahren 1999 und 2000 zwei Beteiligungen an Victory Medienfonds vermittelt hatte.

Das Landgericht Lüneburg deutete schon in der mündlichen Verhandlung an, dass es den Prospekt für fehlerhaft erachtet. Dies führt grundsätzlich dazu, dass der Anlagevermittler und nicht der Anleger darlegen und beweisen muss, dass er den Prospekt korrigiert bzw. ergänzt hat, erläutert Rechtsanwalt Hendrik Bombosch von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in Berlin, München und Zürich.

Rechtsanwalt Bombosch erklärt, dass dieses Urteil seines Erachtens nach auf alle Fonds übertragbar sein dürfte und mithin von allen Anlegern genutzt werden könnte, die ebenfalls Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung geltend machen wollen. Dies funktioniere allerdings nur bis zum 31.12.2011, da dann spätestens sämtliche Schadensersatzansprüche gegen den Berater verjähren. Bis zum 31.12.2011 müssten betroffene Anleger also eine Klage einreichen oder eine andere verjährungshemmende Maßnahme ergreifen.

Rechtsanwalt Bombosch empfiehlt allen betroffenen Anlegern, rasch Rechtsrat bei einer spezialisierten Kanzlei einzuholen und prüfen zu lassen, ob es Aussichten gibt, mit Erfolg Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Diese Ansprüche wären auf eine komplette Rückabwicklung des Beteiligungserwerbs gerichtet. Können diese Ansprüche durchgesetzt werden, so hätte sich der Anleger von den mit den Victory Fonds verbundenen Risiken befreit und sein eingesetztes Geld gerettet. Rechtsanwalt Bombosch weist darauf hin, dass insoweit jedoch äußerste Eile geboten ist, da alle Ansprüche am 31.12.2011 verjähren, soweit die Anlage vor dem Jahre 2002 erworben wurde.

Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines etwaigen Prozesses wegen fehlerhafter Anlageberatung.

Pressekontakt: Rechtsanwalt Hendrik Bombosch, CLLB Rechtsanwälte, Dircksenstraße 47, 10178 Berlin, Fon: 030-288 789 60, Fax: 030-288 789 620; Mail: @email Web: www.cllb.de

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