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THIELER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Anwaltskanzlei

Schifffonds: MS Frisia Alster MS Cuxhaven – Schadensersatzansprüche für Anleger


24. September 2013, 20:54
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Anleger der Fonds MS Frisia Alster und MS Cuxhaven haben nach Medienberichten gute Chancen, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Offensichtlich war der Fonds in wirtschaftlicher Hinsicht von Anfang an zum Scheitern verurteilt.

Der Schiffsfonds MS Frisia Alster wurde im September 2007 aufgelegt. Das Investitionsvolumen der Anleger belief sich auf insgesamt rund 20 Mio. Euro. Da die beiden Schiffsfonds mit der aktuellen Krise auf dem Schiffsmarkt zu kämpfen haben, stellt sich für die Anleger die Frage, ob ihr investiertes Geld verloren ist.
Laut Medienberichten befindet sich der Containerschiff MS Frisia Alster mit den Quartalstilgungen bereits seit 2009 im Rückstand. Seine Einnahmen reichen nicht einmal aus, um die Zinsen des Hypothekendarlehens zu begleichen.

Die betroffenen Anleger des Schiffsfonds MS Frisia Alster sollten in dieser Situation nicht tatenlos abwarten, sondern rechtliche Schritte ergreifen und um ihr Geld kämpfen.

Die beste Möglichkeit, das investierte Kapital wiederzuerlangen ist die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Solche Ansprüche ergeben sich oft bei fehlerhafter Prospektierung oder falscher Beratung. Als Ansatzpunkt für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüche könnte die Tatsache dienen, dass über 50 % der Anlegergelder nicht, wie angekündigt, für den Erwerb der Schiffe, sondern zu Gunsten der Unternehmensgruppe der Reederei verwendet wurden. Des Weiteren wurden der Kauf und der Bau der Schiffe zu rund 75 % mit Krediten finanziert. Eine derart hohe Fremdfinanzierungsquote birgt enorme Risiken in sich. So kann es kommen, dass die Fondsgesellschaft bereits bei kleineren Schwankungen der Charterraten ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann und das gesamte Projekt ins Schwanken gerät. Schließlich wurden über 17 % der Anlegergelder für Vertriebskosten verwendet. Häufig wurden die Anleger gar nicht darüber aufgeklärt. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen Anlagevermittler und Anlageberater ab einer Höhe von 15 % über die Innenprovisionen aufklären.

Eine Falschberatung liegt u. a. dann vor, wenn die Schiffsbeteiligung weder den Zielen noch der Risikobereitschaft des Anlegers entspricht. In einer solchen Situation ist der Anleger nicht in der Lage, die wirtschaftlichen Folgen dieser Fehlinvestition zu tragen. In einem Beratungsgespräch sollte der Anleger auch auf die Höhe der gezahlten Innenprovisionen hingewiesen werden.

Wenn Sie eine Beteiligung am Fonds MS Frisia Alster MS Cuxhaven der Reederei Hartmann gezeichnet haben, sollten Sie schnellst möglich einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt kontaktieren. Im Rahmen einer rechtlichen Überprüfung kann dieser feststellen, ob Ihnen Schadensersatzansprüche zustehen.

Prof. Dr. Thieler - Prof. Dr. Böh - Thieler - Seitz
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Stefan A. Seitz
Rechtsanwalt und Fachanwalt
für Bank- und Kapitalmarktrecht
Wolfratshauser Straße 80
81379 München
Tel.: 089/72 30 87 65
Fax.: 089/55 03 80 8
E-Mail: @email
Internet: www.rechtsanwalt-thieler.de

Die Kanzlei ist seit Jahrzehnten im Schwerpunkt im Kapitalanlagerecht tätig. Betroffene Anleger erhalten kompetente Beratung in den verschiedenen Rechtsgebieten. Der Autor ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und hat in langjähriger Tätigkeit zahlreiche Anleger gegenüber Banken und Finanzdienstleistern vertreten.

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