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Agentur

MPC Schiffsfonds: Hahn Rechtsanwälte verklagen Sparda Bank Hamburg eG wegen Falschberatung


15. Juli 2013, 09:07
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Hahn Rechtsanwälte: Hamburgerin verklagt die Sparda Bank Hamburg eG wegen Falschberatung bei der „Zweite Beteiligungsgesellschaft Reefer-Flottenfonds mbH & Co. KG

Eine Hamburgerin hat am 8. Mai 2013 beim Landgericht Hamburg Klage gegen die Sparda Bank Hamburg eG eingereicht. Sie wirft der Bank Falschberatung beim Erwerb des Schiffsfonds „Zweite Beteiligungsgesellschaft Reefer-Flottenfonds mbH & Co. KG“ vor. Vertreten wird die Klägerin von Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft aus Hamburg. Die Bank hatte der Anlegerin die Zeichnung des hochriskanten Schiffsfonds von MPC Capital AG als zur Altersvorsorge geeignet empfohlen. Diese Anlageempfehlung der Bank war weder anleger- noch objektgerecht. Der Schiffsfonds mit einer hohen Fremdkapitalquote, erheblichen Währungskursrisiken wegen Aufnahme eines Darlehens in Japanische Yen und einem Totalverlustrisiko ist für eine konservative Anlegerin zur Altersvorsorge nicht geeignet. Außerdem hat die Bank nicht über Rückvergütungen in Höhe von mindestens 10 Prozent informiert, die sie für die erfolgreiche Vermittlung erhalten hat.

An dem Schiffsfonds haben sich Anleger mit einem Kommanditkapital von 115 Millionen Euro beteiligt. Das Investitionsvolumen beläuft sich auf 248 Millionen Euro. Der Fonds befindet sich aktuell in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Mit Schreiben vom 29. April 2013 hatte die Fondsgesellschaft darüber informiert, dass das Finanzierungskonzept vom 26. Oktober 2012 nicht umgesetzt werden konnte, da nicht genügend Neukapital bereit gestellt wurde. Deswegen hatte die Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH die Gesellschafter aufgefordert, Ihre Zustimmung zum Abschluss einer neuen Fünfjahres-Zeitcharter für sämtliche Schiffen und zum Abschluss eines Darlehensvertrages mit einer zu Seatrade gehörenden Gesellschaft zu erteilen. Außerdem sollten sie der dafür notwendigen Neufassung der Darlehensverträge mit den finanzierenden Banken und der Ermächtigung zum Verkauf der Schiffe zustimmen – und zwar zu einem Preis, der mindestens der dann noch ausstehenden Darlehenssumme entspricht. Hierüber wurde eine Beschlussfassung im Umlaufverfahren bis zum 29. Mai 2013 durchgeführt und mit mehr 96 Prozent der abgegebenen Stimmen angenommen

Die mit der Ulysses Reeferflotte II N.V. vereinbarte Zeitcharter wird lediglich ausreichen, den Kapitaldienst der Fremdfinanzierung und die Betriebs- und Verwaltungskosten zu decken. Überschüsse sind zur Tilgung der Darlehen zu verwenden. Daher werden Ausschüttungen an die Gesellschafter innerhalb der fünfjährigen Charterdauer nicht möglich sein. Im Verkaufsprospekt wurde versprochen, dass die Gesellschafter bei prospektiertem Verlauf der Anlage am Ende der vorgesehenen Laufzeit 179,43 Prozent des investierten Kapitals erhalten werden. Von den versprochenen 47 Prozent Ausschüttungen bezogen auf das Nominalkapital haben diese bis zum 31.Dezember 2012 entgegen der Prospektierung bisher lediglich 7,9 Prozent erhalten. Nach der Einschätzung von Hahn Rechtsanwälte ist es unwahrscheinlich, dass die Gesellschafter noch Ausschüttungen in größerem Umfang beziehungsweise einen größeren Teil ihrer Einlage zurückerhalten werden.

Hahn Rechtsanwälte vertritt bei Schiffsfonds von MPC Capital AG insgesamt mehr als 500 geschädigte Anleger. „In den meisten Fällen“, so der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn; „konnten wir für unsere Mandanten einen außergerichtlichen Vergleich mit dem jeweiligen anlageberatenden Kreditinstitut schließen. Wenn eine Bank jedoch trotz eindeutiger Falschberatung keine außergerichtliche Einigungsbereitschaft hat, müssen wir klagen.“ Im Normalfall sieht Fachanwalt Hahn aber gute Chancen für eine außergerichtliche Lösung. Für Anleger der MPC Reefer Flotte 2 bietet die Kanzlei am 5. Juli 2013 um 19:00 Uhr ein Geschädigtentreffen in Hamburg an, auf dem sich Betroffene im Madison Hotel über die Möglichkeiten zum vorzeitigen Ausstieg und der Geltendmachung von Schadensersatz auszutauschen können.

Mehr Informationen: www.hahn-rechtsanwaelte.de

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft

Am Kaiserkai 10
20457 Hamburg
Tel.: 040 – 367 987
Fax: 040 – 365 681
E-Mail: @email
www.hahn-rechtsanwaelte.de

Zum Kanzleiprofil:
Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im JUVE, Handbuch für Wirtschaftskanzleien 2012/2013, erneut als „häufig empfohlene Kanzlei“ bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz genannt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann seit mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarkt. Peter Hahn und Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft vertritt ausschließlich Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit neunzehn Anwälte tätig, davon sind acht Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hrp verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg und Stuttgart.

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