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Nittel und Minderjahn | Rechtsanwälte

Anwaltskanzlei

Macquarie Infrastrukturgesellschaft Nr. 3 GmbH & Co. KG


02. September 2014, 10:22
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Schadenersatz für Anleger wegen fehlerhafter Beratung

In die im Jahr 2006 platzierte Macquarie Infrastrukturgesellschaft Nr. 3 GmbH & Co. KG haben Privatanleger aus Deutschland und Österreich mehr als 158 Mio. € investiert. Der unter anderem von der seinerzeitigen Dresdner Bank AG (heute Commerzbank AG) und verschiedenen Sparkassen in Deutschland platzierte Infrastrukturfonds sollte von einer MEIF Germany Two S.ar.l. begebende Genussrechte erwerben. Diese würde sich wiederum mit anderen überwiegend institutionellen Anlegern an der Macquarie European Infrastructure Fund II Limited Partnership (MEIF II) beteiligen, die sich ihrerseits an 8-15 Infrastruktur-Unternehmen in der Europäischen Union beteiligen würde. Erzielt werden sollte dadurch eine Rendite von 9-10% p.a.

Hochriskante Anlage mit Totalverlustrisiko

Das Angebot, welches sich laut Prospekt grundlegend von der Investition in Immobilien unterschied, richtetet sich an Anleger, die über die notwendigen finanziellen Ressourcen verfügen, um das Risiko eines vollständigen Verlustes der Einlage und des Agios zu tragen. Dennoch betrug die Mindestanlagesumme lediglich 20.000 €, so dass die Beteiligung auch Privatanlegern empfohlen wurde, bei denen die erforderliche Fähigkeit, das einzugehende Totalverlustrisiko zu tragen, nicht gegeben war. Hinzu kommt, dass nach unserer Erfahrung die Beteiligung vielfach als krisensichere Anlage beworben und so Anlegern angedient wurde, die an einer vergleichsweise sicheren Anlage, teilweise zum Aufbau einer Altersvorsorge interessiert waren.

Keine Immobilieninvestition oder Beteiligung an Infrastruktur-Unternehmen sondern Erwerb von Genussrechten

Der Fonds hat sich weder an Immobilien noch unmittelbar oder mittelbar über den Fonds an dem Fonds MEIF II an Infrastrukturgesellschaften beteiligt. Vielmehr wurde in Genussrechte investiert, die dem Fonds und den Anlegern keinerlei Kontroll- oder Mitspracherechte bei der eigentlichen Investition und Verwaltung des investierten Kapitals einräumen. Darüber hinaus gibt es bezüglich der Genussrechte zahlreiche Risiken, darunter ein nicht zu vernachlässigendes Emittentenrisiko, über die aufzuklären gewesen wäre.

Sparkasse Karlsruhe zu Schadenersatz wegen Falschberatung verurteilt

In einem von Nittel | Fachanwälte für einen Anleger der Macquarie Infrastrukturgesellschaft Nr. 3 GmbH & Co. KG geführten Schadenersatzprozess wurde die Sparkasse Karlsruhe, die einem Kunden diese Beteiligung empfohlen hatte, zwischenzeitlich zu Schadenersatz verurteilt. (nicht rechtskräftig) Der als Zeugen vernommenen Berater der Sparkasse hatte eingeräumt, dass er seinen Kunden immer mitgeteilt habe, dass das Agio in Höhe von 5 % an die Sparkasse fließen würde. Tatsächlich hatte die Sparkasse aber höhere Provisionen für die Vermittlung der Beteiligung erhalten.

Ich berate Sie gerne über Ihre Möglichkeiten, als Anleger der Macquarie Infrastrukturgesellschaft Nr. 3 GmbH & Co. KG Schadenersatzansprüche gegen die beratende Bank oder Sparkasse durchzusetzen.

Weitere Informationen für Anleger: https://nittel.co/kanzlei/kapitalanlagerecht/geschlossene-fonds/sonstig…

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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