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Anwaltskanzlei

Immobilienfonds DFH 64: Fachanwalt überprüft Anspruch auf Schadensersatz


20. November 2012, 11:40
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Nach wie vor schwebt die drohende Insolvenz wie ein Damoklesschwert über dem Immobilienfonds DFH 64 (DCSF Immobilien Verwaltungsgesellschaft Nr. 1 mbH & Co. Objekt Central Park KG Beteiligungsangebot 64 - Central Park Frankfurt am Main). Erst im Juli 2012 hatte die Geschäftsführung des Fonds die Anleger aufgefordert, 60 Prozent der ausgezahlten Ausschüttungen zurückzuzahlen, da sonst die Insolvenz der Fondsgesellschaft und damit der Totalverlust des eingesetzten Kapitals drohe. Auch mit diesem zweiten Sanierungskonzept ist das Überleben der Fondsgesellschaft allerdings keineswegs gesichert. Rechtsanwältin Stefanie Sommermeyer, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht in der Kanzlei mzs Rechtsanwälte, weist darauf hin, dass es aber durchaus Wege gibt, das eingesetzte Kapital zu retten.

Grund für die anhaltenden finanziellen Probleme des Immobilienfonds sind zu niedrige Mieteinnahmen, die zu einer drastischen Reduzierung des Marktwertes der Immobilie geführt haben. Anleger können aber durchaus berechtigte Hoffnung auf Schadensersatz haben. „Ansprüche auf Schadensersatz kommen dann in Betracht, wenn die Anleger beispielsweise über die Risiken der Anlage und die Möglichkeit der Rückforderung der Ausschüttungen falsch informiert oder Provisionszahlungen an die Banken verschwiegen wurden“, erklärt Rechtsanwältin Sommermeyer.

In diesen Fällen sollten geschädigte Anleger sich an eine Fachkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Die Fachkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht mzs Rechtsanwälte berät Sie gern.

Mehr Informationen: http://www.geschlossene-fonds-recht.de/kriselnde-fonds/dcsf-immobilienf…

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