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THIELER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Anwaltskanzlei

Hannover Leasing Nr. 169 MS Merkur Gulf in der Krise – Handlungsempfehlungen für betroffene Anleger


21. Mai 2013, 15:02
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Der vom Emissionshaus Hannover Leasing 2006 platzierte Schiffsfonds Hannover Leasing Nr. 169 Maritime Werte 1 MS Merkur Gulf befindet sich in finanziellen Schwierigkeiten. Das Containerschiff wies für das Jahr 2012 eine negative Betriebsbilanz aus. Folglich können die bestehenden Bankverbindlichkeiten nicht in voller Höhe bedient werden.

Das negative Betriebsergebnis resultiert vor allem daraus, dass die momentanen Charterraten weit hintern den im Verkaufsprospekt erwarteten zurückbleiben. Zusätzlich wird der Schiffsfonds durch die gestiegenen Betriebskosten (Personal- und Energiekosten) erheblich belastet. Angesichts dieser unerfreulichen Entwicklung des Schiffsfonds sollten betroffene Anleger Schadensersatzansprüche wegen Fehlberatung prüfen lassen.

Nach der ständigen Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs sind geschlossene Fonds, wie Schifffonds, unternehmerische Beteiligungen, die das Risiko in sich bergen, dass das eingesetzte Kapital vollständig oder zumindest zum Teil verloren gehen kann. Die Aufklärung über die möglichen bzw. bestehenden Risiken einer Schiffsbeteiligung muss daher einen wesentlichen Bestandteil einer Anlageberatung bilden. Aufklärungsbedürftige Risiken sind u. a. das Totalverlustrisiko, die Ungeeignetheit als Altersvorsorge, der ungeregelte Zweitmarkt, die Höhe der sog. Weichkosten und die erhaltenen Vertriebsprovisionen.

In der Praxis wird über solche Risiken oft gar nicht oder nicht ausreichend aufgeklärt. In solchen Fällen bestehen gute Chancen zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen Aufklärungspflichtverletzungen aus dem jeweiligen Beratungsvertrag.

Betroffene Anleger des Schiffsfonds MS Merkur Gulf sollten umgehend einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt kontaktieren

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