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Anwaltskanzlei

CMI: Die Rechnung ging nicht auf


20. November 2012, 11:36
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Als Clerical Medical Investment Group Ltd. (CMI).1995 begann, sich für den deutschen Markt zu interessieren, da waren kreditfinanzierte Lebensversicherungen - so genannte Hebelmodelle - noch ein beliebtes Thema als Kapitalanlage und Altersvorsorge. Was auch immer daran damals spannend gewesen sein mag: Der Vertrieb dieser teils sogar als "Sicherheits-Kompakt-Rente" beworbenen Hebelmodelle funktionierte prächtig und die CMI-Vermittler brachten zigtausende von Verträgen an letztendlich falsch beratene Anleger.

Grundgedanke eines Hebelmodells ist, dass Anleger ein Darlehen aufnehmen und das geliehene Geld komplett in eine Lebensversicherung einzahlen. Gewinn sollte dadurch entstehen, dass die zur Kredittilgung notwendigen Aufwendungen insgesamt niedriger sein sollten als die planmäßig zu erwartende Rendite aus der Lebensversicherung. Ein Plan mit Magie, denn am Ende sollte die Lebensversicherung wesentlich höher zur Auszahlung kommen, als in den "fütternden" Kredit eingezahlt werden musste. Europlan, Lex-Konzept-Rente, die Sicherheits-Kompakt-Rente (SKR), die Schnee-Rente, System-Rente und wie sie alle hießen - sie hatten eins gemeinsam: Die Begeisterung verflog und es wurde den Anlegern recht schnell deutlich, dass die Rechnung nicht aufging. Was folgte war eine Klagewelle gegen CMI, der die Richter des Bundesgerichtshofes mit sehr anlegerfreundlichen Grundsatzurteilen am 11. Juli 2012 weiteren Schwung gaben.

So weit so (Un-)gut: Zahllose Lebensversicherungen wurden aufgelöst, viele Sparer kauften die Versicherung zum Zeitwert zurück. Zigtausende von Verträgen wurden aufgelöst und viele Sparer waren glücklich über das letztendlich doch noch halb gerettete Geld, so dass man ein Detail im Rückkaufvertrag übersah: CMI berechnete jeweils eine so genannte Marktpreisanpassung und steckte sich bis zu 10 % der angesparten Versicherungssumme wieder in die eigene Tasche. Bis heute weiß niemand ganz genau, nach welchen Formeln sich dieser Betrag berechnet.

Experten wie der Düsseldorfer Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Arne Podewils stolperten über diese CMI Randnotiz, als die Richter des BGH verkündeten: Das Verschweigen der Marktanpassung sei nicht als Falschberatung zu bewerten, da man über Klauseln, die ohnehin rechtswidrig sind, auch nicht informieren müsse. Podewils: "Es geht in Summe noch einmal um richtig viel Geld, mit dem sich Clerical Medical schadlos halten kann!"

Für ehemalige CMI-Sparer bedeutet das ganzeindeutig: "Die Chancen stehen gut, das verlorene Geld und natürlich auch die für die Durchsetzung dieser Forderung notwendigen Auslagen von CMI erstattet zu bekommen!" Für den Clerical-Medical-Experten ist klar: "Diese in Deutschland unwirksame Klausel kann nicht Teil eines Finanzprodukt-Vertriebs sein!" Betroffene sollten die Chance nutzen, den Schaden weiter zu minimieren!

Mehr Informationen: http://www.lv-fonds-recht.de

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