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Nittel und Minderjahn | Rechtsanwälte

Anwaltskanzlei

Atlantic Fonds MS Benjamin Schulte (Hammonia Pescara) und MS Benedict Schulte


03. September 2014, 12:11
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Nach Auslaufen der 5-jährigen Festcharter auf dem Weg in die Insolvenz?

Die für fünf Jahre vereinbarte Festcharter hat dem vom Emissionshaus Atlantic im Jahr 2008 aufgelegten und bis in das Jahr 2010 hinein platzierten Schiffsfonds MS "Benjamin Schulte" (jetzt MS "Hammonia Pescara") und MS "Benedict Schulte" bislang trotz der seit Herbst 2008 anhaltenden Krise der weltweiten Schifffahrt auskömmliche Einnahmen beschert. Rund 40 Mio. € haben Anleger in diese Beteiligung investiert. Fünf Jahre nach Übergabe der Schiffe im Juli bzw. September 2009 laufen die Charterverträge aus und die Schiffe müssen sich auf dem Markt neue Beschäftigung suchen. Dabei ist nicht zu erwarten, dass mit den derzeit erzielbaren niedrigen Charterraten die für den Schiffsbetrieb und den Kapitaldienst benötigten Einnahmen erzielt werden können.

Mehr zum Fonds: https://nittel.co/kanzlei/kapitalanlagerecht/geschlossene-fonds/schiffs…

Situation auf dem Markt für Containerschiffe und Folgen für die Schiffsgesellschaften

Noch immer ist die Containerschifffahrt von Überkapazitäten und - im Vergleich zu den im Jahr 2008 erzielbaren Raten - niedrigen Charterraten geprägt. 8.500 USD/Tag waren Ende Juli 2014 für ein Schiff mit 4.300 TEU zu erzielen, mit leicht rückläufiger Tendenz (Quelle König & Cie.). Für das laufende Jahr und 2015 ist infolge des weiterhin über dem prognostizierten Wachstum der Weltwirtschaft liegenden Flottenwachstums wohl kein signifikanter Anstieg der Charterraten zu erwarten. Für die beiden Fondsschiffe MS "Benedict Schulte" und MS "Hammonia Pescara" bedeutet dies, dass, ausgehend von der derzeitigen Marktsituation, eine Anschlussbeschäftigung wohl nur zu einer Charterrate von weniger als 1/3 der bislang erzielten Einnahmen zu vereinbaren sein dürfte. Mit Nettoeinnahmen aus dem Schiffsbetrieb, die dann im Bereich von rund 2 Mio. € je Schiff liegen dürften, lassen sich die Schiffsbetriebskosten von rund 1,8 Mio. €, Zinsaufwendungen von etwa 0,6 Mio. € und die Tilgung von weiteren rund 2 Mio. € (siehe Geschäftsbericht Stand August 2013) nicht finanzieren. Für eine Übergangszeit kann dies mit den Rücklagen der Schiffsgesellschaften ausgeglichen werden. Sind diese aufgebraucht, droht jedoch die Zahlungsunfähigkeit der Schiffsgesellschaften und deren Insolvenz.

Für Anleger bedeutet dies nicht nur der Verlust des investierten Kapitals sondern gegebenenfalls auch die Rückzahlung von erhaltenen Ausschüttungen.

Fonds wurde in die Krise hinein platziert

Die Krise des Schiffsmarktes, die inzwischen bereits mehr als fünf Jahre andauert, begann mit der erstmaligen Emission des Fonds am 16. September 2008. Einen Tag zuvor hatte das Bankhaus Lehman Brothers Insolvenz angemeldet. Der bereits aufgrund der entstandenen Überkapazitäten an Containerschiffen angespannte Markt der Containerschifffahrt brach parallel zum Welthandel völlig ein und hat sich seitdem nicht wirklich erholt. Damit waren die im Fondsprospekt enthaltenen Aussagen zur Marktsituation und zu den Marktperspektiven und damit zu den Grundlagen der Beteiligungsentscheidungen der Anleger bereits wenige Tage oder Wochen nach Vertriebsbeginn durch die Entwicklung überholt worden. Doch erst rund ein Jahr später, am 11. September 2009, veröffentlichte das Emissionshaus Atlantic einen Nachtrag zum Fondsprospekt, in dem auf die grundlegend veränderte Marktsituation eingegangen wurde.

Schadenersatz wegen Verwendung des nicht aktualisierten Fondsprospekts und Falschberatung

Im Verlaufe dieses Jahres zwischen Prospektherausgabe und Prospektaktualisierung wurden an eine Vielzahl von Anlegern Beteiligungen am Fonds MS "Benjamin Schulte" und MS "Benedict Schulte" vertrieben. Dabei wurden der Prospekt und die in diesem enthaltenen Informationen in der Beratung verwendet und die Anleger so über die tatsächlichen Marktgegebenheiten und die inzwischen eingetretenen erheblichen Risiken für die wirtschaftliche Perspektive des Fonds getäuscht. Da für Schiffsfondsprospekte eine Pflicht zur ständigen, zeitnahen Aktualisierung besteht, können Anleger Schadenersatzansprüche bereits auf diese fehlende zeitnahe Aktualisierung des Fondsprospekts stützen.

Weitere Beratungsfehler

Bei zahlreichen Anlegern, deren Beratungen wir inzwischen geprüft haben, haben wir viele weitere Beratungsfehler festgestellt, die Schadenersatzansprüche und damit die Chance auf eine "wirtschaftliche Rückabwicklung" der Beteiligung eröffnen. Verschiedene Klagen sind inzwischen in Vorbereitung.

Für eine individuelle Beratung zu der Frage, wie Ihre Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen stehen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihr Ansprechpartner
Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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