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Bundespresseamt

Institution

Zuwanderung von Facharbeitern erleichtert


29. Mai 2013, 13:59
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Deutschland öffnet den Arbeitsmarkt für Facharbeiterinnen und Facharbeiter aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind. Die Bundesregierung regelte dafür die Beschäftigungsverordnung neu.

Zuwanderung von Facharbeitern erleichtert

Deutschland droht ein Mangel an Fachkräften mit abgeschlossener Berufsausbildung. Zu den wichtigsten wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischen Herausforderungen der kommenden Jahre gehört daher, für ausreichend Fachkräfte zu sorgen. Ohne qualifizierte Zuwanderung wird das nicht gelingen.

Für Nicht-EU-Bürger hat die Bundesregierung nun die Beschäftigungsverordnung neu geregelt. Damit hat sie ein Hindernis für die Zuwanderung von qualifizierten Menschen beseitigt. Der Bundesrat hat der Verordnung zugestimmt. Die Verordnung tritt am 1. Juli 2013 in Kraft.
Facharbeiter aus Nicht-EU-Staaten willkommen

In Deutschland werden nicht nur Akademiker gesucht, sondern zunehmend auch Fachkräfte mit Berufsausbildung. Das gilt nicht nur für Pflegeberufe. Es betrifft zunehmend auch gewerblich-technische Berufe. Offene Stellen können hier zum Teil lange Zeit nicht nachbesetzt werden. Es fehlen beispielsweise Lokführer, Installateure oder Mitarbeiter in der Ver- und Entsorgung. Die Bundesagentur für Arbeit ermittelt regelmäßig eine Positivliste für die Berufe, in denen Fachkräfte dringend gesucht werden. Dabei wird der regionale Arbeitsmarkt besonders berücksichtigt.

Akademiker, die nicht aus der EU kommen, können bereits seit August 2012 die Blaue Karte der EU beantragen. Doch für Facharbeiter (nicht-akademische Fachkräfte mit Berufsabschluss) aus Drittstaaten war es bisher kaum möglich, in Deutschland zu arbeiten. Ausnahmen: Haushaltshilfen in Haushalten mit pflegebedürftigen Angehörigen, Saisonarbeitskräfte und Schausteller. Sie können auch weiterhin in Deutschland beschäftigt werden, wenn die Bundesagentur für Arbeit eine Vermittlungsabsprache mit der Arbeitsverwaltung des Herkunftslandes getroffen hat.

Auch für Asylbewerber wird nun der Zugang zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt erleichtert. Bislang musste die Bundesagentur für Arbeit zustimmen, wenn nach einem Jahr Aufenthalt eine Ausbildung oder nach vier Jahren Aufenthalt eine Arbeit aufgenommen wird. Diese Zustimmungserfordernis entfällt.
Klare Regeln für die Zuwanderung von Facharbeitern

Innerhalb der EU ist für jede Bürgerin und jeden Bürger der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt uneingeschränkt möglich. Mit der neuen Beschäftigungsverordnung wird jetzt der Arbeitsmarkt auch für Facharbeiter aus Nicht-EU-Ländern geöffnet.

"Mir der neuen Verordnung schmeißen wir 40 Prozent der alten Paragrafen über Bord und öffnen das Tor weit für gesuchte Fachkräfte, die das Land weiter voranbringen können. Das neue Regelwerk lässt klipp und klar feststellen, welche Berufe aktuell gebraucht werden", sagte Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen.

So funktioniert die neue Beschäftigungsverordnung:
Wer in Deutschland arbeiten möchte, muss prüfen lassen, ob der Ausbildungsabschluss gleichwertig mit einer deutschen Berufsausbildung ist. Das Anerkennungsgesetz vom April 2012 gibt dafür Kriterien und Fristen vor. Das Verfahren kann vom Heimatland aus betrieben werden.

Es muss ein entsprechender Bedarf am Arbeitsmarkt bestehen, den die Bundesagentur für Arbeit ermittelt. Diese Positivliste wird über die Auswertung der Arbeitsmarktstatistik erstellt. Dabei werden verschiedene Daten jeweils nach Berufen, Branchen und Regionen betrachtet: Das Verhältnis von Arbeitsuchenden zu offenen Stellen, die Dauer von der Ausschreibung bis zur Besetzung einer offenen Stelle, die Zahl der Auszubildenden und die zu erwartenden Altersabgänge.
Erste Erfolge messbar

Im Koalitionsvertrag war vereinbart worden, die Zuwanderung nach Deutschland für Menschen mit qualifizierter Ausbildung zu erleichtern. Bürokratische Hindernisse sollen abgebaut werden. Der Zugang von ausländischen Hochqualifizierten und Fachkräften zum deutschen Arbeitsmarkt soll sich an den Bedürfnissen des deutschen Arbeitsmarkts ausrichten.

Die Kriterien sollen klar und transparent sein, wie beispielsweise Bedarf, Qualifizierung und Integrationsfähigkeiten. Deshalb hat die Bundesregierung im Juni 2011 das Fachkräftekonzept beschlossen.

Der erste Fortschrittsbericht zum Fachkräftekonzept der Bundesregierung vom Januar 2013 zeigt erste positive Ergebnisse: Rund 42 Millionen Menschen sind erwerbstätig. Das ist Höchststand. Mehr Menschen wandern nach Deutschland ein als aus: 2010 betrug das Plus 128.000 Menschen, 2012 schon 340.000. Gut vier von zehn Zuwanderern sind Akademiker.

Die gesetzlichen Grundlagen für die Zuwanderung von qualifizierten Ausländern sind durch das Berufsanerkennungsgesetz und die Blaue Karte der EU entscheidend verbessert worden. Die neu geregelte Beschäftigungsverordnung ist ein weiterer Baustein.

Interessierte können sich auf Informationsportalen im Internet informieren. Zum Beispiel auf der Seite des zweisprachigen Willkommensportals Make it in Germany.

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