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Bundespresseamt

Institution

BMJ startet Kreativwettbewerb für Studierende „Mach dich nicht nackig - wirb für deine Grundrechte!“


15. Januar 2013, 13:03
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Zu dem heutigen Start des BMJ-Kreativwettbewerbs „Mach dich nicht nackig - wirb für deine Grundrechte!“ erklärt Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger:

„Mach dich nicht nackig - wirb für deine Grundrechte!“ – unter diesem Motto hat das Bundesjustizministerium einen Studierendenwettbewerb gestartet, der Studierende für die Bedeutung der Grundrechte in der digitalen Welt sensibilisieren soll. Dazu sollen in digitaler Form Ideen ausgezeichnet werden, die die Bedeutung der Grundrechte für das Private und die Privatsphäre in der digitalen Welt kreativ bewerben.

Die Bundesregierung hat mit der Abschaffung von Internetsperren und der Absage an jedwede Form von Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen bewiesen, dass sie die individuelle Freiheit in der digitalen Welt als einen zentralen Wert versteht. Die Politik insgesamt muss für die Bedeutung der Grundrechte in der digitalen Welt werben, in einem dauerhaften Prozess. Die Debatte selbst ist ein unverzichtbarer Beitrag zu einem verantwortungsvollen Umgang mit den Chancen und Risiken der digitalen Welt. Politik und Netzgemeinde sollten diesen Diskussionsprozess vertiefen, damit nicht immer nur auf die Risiken der digitalen Welt hingewiesen wird. Je mehr Verantwortung wir alle für die digitale Welt übernehmen, desto weniger bedrohlich wirkt sie.

Die Grundrechte garantieren ein Recht auf Privatsphäre und schützen vor staatlichen Eingriffen. Und auch hier muss die Politik die Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass der Einzelne am Ende noch immer entscheiden kann, was er als das Private versteht und was nicht.

Wenn wir uns in der digitalen Welt bewegen, sind die Grundrechte immer mit von der Partie. Das digitale Zeitalter lässt den Schutz der Grundrechte nicht hinter sich, sondern stellt ihn vor neue Herausforderungen. Das Radio und später das Fernsehen waren keine zusätzlichen Kommunikationsmittel, sondern veränderten die Gesellschaft.

Zum Hintergrund:

Bei dem am 15. Januar 2013 beginnenden Kreativwettbewerb unter dem Motto „Mach dich nicht nackig – wir für deine Grundrechte“ können Studierende aller Fachrichtungen teilnehmen, einzeln oder als Team mit bis zu fünf Teilnehmern. Eingereicht werden können Filme, Websites, Web 2.0-Projekte, Präsentationen oder Fotostorys zu folgenden Fragestellungen:

Der Wettbewerb soll ein breites Spektrum an Themenbereichen transportieren, die im weitesten Sinne für die Grundrechte sensibilisieren, die das Private konstituieren und schützen. Dazu können z.B. folgende Fragestellungen gehören:
Wie können private Daten geschützt werden?
Welche Bedeutung haben die Grundrechte heute für das Private in der digitalen Welt?
Wandelt sich unser Verständnis der Grundrechte in der digitalen Welt?
Gefährdet der neue Kommunikationsraum Internet die Grundrechte, mittelbar oder unmittelbar?
Welche Folgen entwickeln neue technische Errungenschaften, z.B. wenn Handys durch Funkzellen- und GPS-Ortungen jedermann zu potentiellen Adressaten von Bewegungsüberwachung werden lassen?

Die besten drei Einsendungen werden mit Geldpreisen in Höhe von je 3.000 Euro, 2.000 Euro und 1.000 Euro prämiert. Bei Gruppenarbeiten wird der Preis geteilt. Weiterhin wird für die Plätze vier bis zehn ein professionelles Medientraining in Berlin vergeben.

Weitere Informationen finden Sie hier:
http://www.bmj.de/DE/NichtNackig/nichtnackig_node.html;jsessionid=B3E9F…

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