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Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V.

Institution

Umzug mit dem Fachbetrieb schont Geldbeutel und Nerven


08. Juli 2010, 16:20
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

(Hattersheim, den 8. Juli 2010) In einigen Bundesländern haben sie schon begonnen, in anderen stehen sie kurz bevor: die Sommerferien. Und spätestens mit den Sommerferien beginnt die Hochsaison der Umziehenden. Denn wer schulpflichtige Kinder hat, wartet auf die großen Ferien für einen bundeslandübergreifenden Schulwechsel. Viele Jobwechsler beginnen im Herbst ein neues Arbeitsverhältnis und die Uniabsolventen erhalten im Sommer ihre Examenszeugnisse und ziehen für den Berufseinstieg in eine andere Stadt. Für alle ist der Wohnortwechsel damit auch der Beginn eines neuen Lebensabschnitts, während dem viele verschiedene Dinge erledigt werden müssen. Der eigentliche Umzug ist zwar „nur“ ein Punkt auf der langen Liste der Wohnortwechsler, aber ein sehr bedeutender.

„Wer hierfür einen Fachbetrieb beauftragt, schont erstens seine Nerven, weil ihm, wenn gewünscht, zwischen Einpacken und Abbauen am alten Wohnort und Auspacken und Aufbauen im neuen Zuhause alles von geschultem Fachpersonal abgenommen wird,“ betont Dierk Hochgesang, Geschäftsführer des Bundesverbands Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V., der die Interessen von mehr als 1.000 Umzugsspeditionen vertritt. Zweitens können Privatpersonen ihre Umzugskosten von der Steuer absetzen und dadurch richtig Geld sparen!

„Denn Umzugsdienstleistungen zählen steuerrechtlich gesehen zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. Deshalb können auf Antrag inzwischen bis zu 4.000 Euro von der persönlichen Einkommenssteuer abgezogen werden“, erklärt Hochgesang weiter. Das entspricht 20 Prozent von maximal 20.000 Euro, die nach dem Gesetz steuerlich berücksichtigt werden.

Ein Beispiel: Eine Familie wechselt aus privaten Gründen ihren Wohnort und beauftragt für die Durchführung des Umzugs eine Umzugsspedition. Der Umzug kostet die Familie insgesamt 2.050 Euro. Die Arbeits- und Transportkosten sowie die Preise für das Verpackungsmaterial und den Einsatz des Außenaufzuges sind in der Rechnung einzeln aufgeführt. Daraus wird ersichtlich, dass das Fachpersonal, der Transport des Umzugsguts und der Außenaufzug die Familie 1.960 Euro kostet. Und diese können zu 20 Prozent von der Einkommenssteuer abgezogen werden. In diesem Beispiel sind es 392 Euro. Ihr privater Umzug kostet die Familie damit nach Abzug der Steuerentlastung nur noch 1.658 Euro.

Um in den Genuss dieser Entlastung zu kommen, müssen die Umziehenden jedoch, laut Hochgesang, auf einige Details achten. So muss derjenige, der später die Kosten in der Steuererklärung geltend machen will, sowohl Auftraggeber des Umzugs als auch Rechnungsempfänger sein. Auf der Rechnung müssen die Arbeitskosten zudem einzeln ausgewiesen sein, gleiches gilt für die Mehrwertsteuer. Außerdem muss die Rechnung die Umsatzsteueridentifikationsnummer des Umzugsunternehmens enthalten. Und schließlich muss der Auftraggeber nachweisen, dass er den Rechnungsbetrag auf ein Konto des Umzugsunternehmens überwiesen hat. „Ein bar bezahlter Umzug kann nicht als abzugsfähig anerkannt werden“, warnt Hochgesang.

Doch nicht nur Umzüge aus privaten Gründen sind unter den genannten Voraussetzungen abzugsfähig, sondern auch beruflich bedingte Wohnortwechsel können in der Steuererklärung als Werbungskosten bei den Einnahmen aus unselbständiger Arbeit abgesetzt werden. Hier können neben den Umzugskosten auch die Kosten für die Fahrt zum neuen Wohnort, der Verpflegungsmehraufwand, zeitlich begrenzte doppelte Mietzahlungen, Maklergebühren sowie die Kosten für den umzugsbedingten Nachhilfeunterricht der Kinder bis zu einer Höhe von 1.548 Euro steuerlich berücksichtigt werden.

Alle Ausgaben müssen mit Belegen nachgewiesen werden. Eine Ausnahme sind die sonstigen Umzugskosten, wie zum Beispiel der Anschluss von Telefon und Fernsehen in der neuen Wohnung oder das Streichen der alten Wohnung. Diese Kosten können ohne Nachweise alternativ über einen Pauschbetrag bei der Steuererklärung angesetzt werden, der im Moment für Verheiratete bei 1.256 Euro liegt. Jede weitere im gleichen Haushalt lebende Person erhöht den Pauschbetrag um 277 Euro. Bei einer Familie mit zwei Kindern beträgt der Pauschbetrag damit bereits 1.810 Euro.

Damit die Kosten für den berufsbedingten Umzug auch als Werbungskosten anerkannt werden, muss der Umziehende entweder erstmals eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen oder sein Weg zur Arbeit muss sich durch den Umzug erheblich verkürzen, und zwar um mindestens eine Stunde täglich für Hin- und Rückfahrt. Die Versetzung durch den Arbeitgeber oder der komplette Jobwechsel ist dann ein weiterer Grund für die steuerliche Berücksichtigung der Kosten des berufsbedingten Umzugs, wenn in beiden Fällen der Weg zur Arbeit sonst unverhältnismäßig lang wäre.

Ein guter, von einem Fachbetrieb professionell durchgeführter Umzug muss nicht teuer sein und es gibt keinen Grund, am falschen Ende zu sparen. „Die Wahl einer seriösen Umzugsspedition ist der erste Schritt zum Geld sparen“, betont Hochgesang vom Bundesverband Möbelspedition und Logistik in Hattersheim. Qualifiziertes Fachpersonal erledigt die Arbeiten schnell und gewissenhaft, ohne dass Möbel beschädigt werden und die (Vor)-Freude auf die neue Wohnung durch Ärger und teure Reparaturen oder Ersatzkäufe getrübt wird.

Hinweis: Der Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V. hat einen Flyer veröffentlicht, der neben der Beispielrechnung weitere Informationen rund um das Thema „Steuern sparen beim Umzug“ enthält. Umziehende und andere Interessierte erhalten diesen Flyer entweder bei der Geschäftsstelle des Bundesverbands in Hattersheim/Main oder direkt bei einem Mitgliedsunternehmen des Bundesverbands, einem AMÖ-Umzugsspediteur. Die AMÖ-Spediteure sind am rollenden Känguru zu erkennen.

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