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Marcus Krüger Bau- & Immobilienberatung

Unternehmen

Schlüsselfertiger Einfamilienhausbau


16. April 2014, 12:14
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Was ein schlüsselfertiges Haus ist, besagt ja bereits die Bezeichnung – es muss nur noch der Hausschlüssel in Empfang genommen werden und dem Einzug in die eigenen vier Wände steht nichts mehr entgegen. Oder doch nicht?

Bei näherer Betrachtung ist die Definition von „schlüsselfertig“ jedoch nicht eindeutig. Vielmehr wird dieser Begriff stellenweise sehr weit ausgelegt. Im Extremfall erhält der Bauherr ein schlüsselfertiges Haus ab OK (=Oberkante) Bodenplatte, d.h. ohne Bodenplatte bzw. Keller. Maler- und Taperzierarbeiten gehören in sehr vielen Fällen nicht zum schlüsselfertigen Haus, genauso wie Bodenbeläge. Auch wenn einige Punkte offensichtlich erscheinen ist es in jedem Fall ratsam, den Bauvertrag von einem Fachmann prüfen zu lassen. Es kann davon ausgegangen werden, dass in fast jedem Bauvertrag wichtige Themen nicht geregelt sind. Beispiele sind:

•Abtransport des überschüssigen Aushubs und Anlieferung Füllmaterial
•Abwasserrohre von Grundstücksgrenze bis Hausgrenze und Kanalanschluss
•Baustraße
•Bodengutachten
•etc.

Werden diese Lücken im der Leistungsbeschreibung des Vertrages zu spät entdeckt, ist die Finanzierung gefährdet. Eine Nachfinanzierung ist nicht immer möglich und kann teuer werden. Dieses Szenario ist im Interesse der Bauherren in jedem Fall zu vermeiden.

Fazit: Was nicht im Vertrag steht, ist auch nicht dabei. Grundsätzlich sollten sich die Bauherren vor den Gesprächen mit den Baufirmen über den Leistungsumfang des Hauses klar sein. Hierzu bietet es sich an, die Kostengruppen 300 (Bauwerk Baukonstruktionen) und 400 (Bauwerk Technische Anlagen) der DIN 276 im Detail durchzugehen und die einzelnen Bauelemente zu definieren. Nur so kann eine lückenlose Funktionsbeschreibung gewährleistet werden. Im Hinblick auf das Gesamtprojekt sollten die Kosten für alle Kostengruppen ermittelt werden, um den Gesamtfinanzierungsbedarf zu kennen. In jedem Fall sind die Prüfung der Vertragsunterlagen und die Ermittlung der Gesamtkosten von Fachleuten vor Vertragsabschluss unbedingt zu empfehlen.

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